Hausausweise - Verfahrensunterlagen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung der Dokumente aus den Verwaltungsakten ZR 2/1-1305-14-351 (einschliesslich der Unterlagen aus dem vorangegangenen Ausgangsverfahren) sowie ZR 4-1334-IFG-514/2016.
Die Namen der beteiligten Organisationen kann unkenntlich gemacht werden. Allerdings weise ich darauf hin, dass bekannt ist, dass der Verein parlamentswatch Antrags- und Klagegegner war.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Hausausweise - Verfahrensunterlagen [#21810]
Datum
12. Juni 2017 10:20
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Dokumente aus den Verwaltungsakten ZR 2/1-1305-14-351 (einschliesslich der Unterlagen aus dem vorangegangenen Ausgangsverfahren) sowie ZR 4-1334-IFG-514/2016. Die Namen der beteiligten Organisationen kann unkenntlich gemacht werden. Allerdings weise ich darauf hin, dass bekannt ist, dass der Verein parlamentswatch Antrags- und Klagegegner war.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hausausweise - Verfahrensunterlagen“ [#21810]
Datum
1. November 2017 23:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21810 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bundestagsverwaltung auf meine Anfrage nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. November 2017 11:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
461,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0290 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Hausausweise - Verfahrensunterlagen« [#21810] # 15-736/001 II#0290
Datum
29. November 2017 09:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
997,5 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-736/001 II#0290 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen