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Hausdurchsuchungen im Jahr 2018

Anfrage an: Polizei Hamburg

Auskunft darüber, wie oft im Jahr 2018

1. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss durchgeführt wurde
2. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichem Beschluss durchgeführt wurde
3. eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde
4. wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausdurchsuchungen im Jahr 2018 [#187222]
Datum
22. Mai 2020 13:22
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Auskunft darüber, wie oft im Jahr 2018 1. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung mit richterlichem Beschluss durchgeführt wurde 2. aus welchem Grund und mit welcher rechtlichen Rechtfertigung eine Hausdurchsuchung ohne richterlichem Beschluss durchgeführt wurde 3. eine bereits erfolgte Hausdurchsuchung im Nachhinein für rechtswidrig befunden wurde 4. wie oft Disziplinar- und Strafverfahren gegen Amtsträger aufgrund von im Nachhinein für rechtswidrig befundener Hausdurchsuchungen eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis diese abgeschlossen wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187222 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
AW: Hausdurchsuchungen 2018 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Anfrage zu Hausdurchsuchungen 2018 wird zu den…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Hausdurchsuchungen 2018
Datum
26. Mai 2020 10:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Anfrage zu Hausdurchsuchungen 2018 wird zu den Punkten 1 bis 3 sowie zu 4 in Sachen Disziplinarverfahren von der Polizei beantwortet. Bei Strafverfahren gegen Amtsträger ist das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) zuständig. Dieses ist jedoch nicht bei der Polizei, sondern bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) direkt angebunden. Ihre Anfrage wird daher zu Punkt 4, Strafverfahren gegen Amtsträger, von mir über die BIS an das DIE weitergeleitet und von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Kein Nachrichtentext
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
564,1 KB

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Polizei Hamburg
HmbTG - Hausdurchsuchungen 2018  Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten sie die Antwort auf ihrem HmbTG-Antr…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
HmbTG - Hausdurchsuchungen 2018 
Datum
2. Juni 2020 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten sie die Antwort auf ihrem HmbTG-Antrag zu Thema Hausdurchsuchungen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.