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Haushalt 2014-2015

- endgültiger Haushaltsabschluss der Jahre 2014 und 2015, idealerweise in einem maschinenlesbaren Format wie XLS oder CSV.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2017
  • Frist
    10. Februar 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schermbeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushalt 2014-2015 [#19837]
Datum
9. Januar 2017 17:39
An
Kommunalverwaltung Schermbeck
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- endgültiger Haushaltsabschluss der Jahre 2014 und 2015, idealerweise in einem maschinenlesbaren Format wie XLS oder CSV.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Schermbeck
Sehr <Information-entfernt> zunächst bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage zur Übersendung der Haushalts…
Von
Kommunalverwaltung Schermbeck
Betreff
Haushalt 2014-2015 [#19837]
Datum
17. Januar 2017 15:39
Status
Sehr <Information-entfernt> zunächst bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage zur Übersendung der Haushaltsabschlüsse 2014 und 2015 der Gemeinde Schermbeck. Ich darf Ihnen dazu mitteilen, dass der endgültige Abschluss 2014 gegenwärtig zur Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde vorliegt. Nach Genehmigung erfolgt die Bekanntgabe des Abschlusses. Erst dann kann Ihnen die endgültige Fassung übersandt werden. Die gewünschten Formate können Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, da diese hier nicht vorliegen. Es handelt sich um eine PDF-Datei. Betreffend des Abschlusses 2015 ist das Genehmigungsverfahren nach Abschluss des Verfahrens für den Abschluss 2014 erst noch einzuleiten. Ich rechne gegenwärtig damit, Ihnen den Abschluss 2014 als PDF - Datei voraussichtlich im März 2017 und den Abschluss 2015 voraussichtlich im Sommer 2017 zur Verfügung stellen zu können. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung! Könnten Sie mir dann den Haushaltsabschluss für 2…
An Kommunalverwaltung Schermbeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haushalt 2014-2015 [#19837]
Datum
18. Januar 2017 17:56
An
Kommunalverwaltung Schermbeck
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung! Könnten Sie mir dann den Haushaltsabschluss für 2013 zuschicken? Dieser müsste ja schon vorliegen. Gibt es einen Grund warum die Dateien nicht in einem "offenen" maschinenlesbaren Format vorliegen? PDFs müssen ja auch an einer Stelle erzeugt werden. Es klingt für mich fast so, als ob die Abrechnungen extern vorgenommen werden? Ansonsten dürfte es ja kein Problem sein, die Datei im Ursprungsformat zu versenden? Bezüglich 2014 und 2015 werde ich mich dann gedulden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 19837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.