Haushalt der Stadt Tuttlingen in einem maschinenlesbarem Dateiformat

Anfrage an: Stadt Tuttlingen

Den Haushalt der Stadt Tuttlingen in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS).

Die von der Stadt Tuttilngen veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe https://www.tuttlingen.de/de/Politik%2BVerwaltung/Finanzen) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind. Der Export in einem passenden Format sollte in den geläufigen Programmen einfach möglich sein.

Beispiel für Maschinenlesbare Haushaltsdaten:
Stadt Bremen: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de

Hintergrund der Anfrage ist, die Initiative Offener Haushalt (https://offenerhaushalt.de/). Ziel ist es Haushalte für so viele Gemeinden wie möglich zugänglich zu machen und zu visualisieren. Dadurch können Bürger die Finanzen ihrer Gemeinde einsehen und leichter verstehen. Weiter versuchen wir das Verständnis und die Vergleichbarkeit der Daten durch Relationen, bspw. pro Einwohner oder erwerbstätiger Person zu verbessern. Dadurch erhoffen wir uns mehr politische Beteiligung, ein höheres Politikverständnis und einen verbesserten politischen Dialog. Zudem können alle, ob BürgerInnen, JournalistInnen, die Zivilgesellschaft oder die Wissenschaft die Daten analysieren und für öffentliche Rechenschaftslegung nutzen (https://offenerhaushalt.de/page/ueber_das_projekt.html).

Über gegebenenfalls entstehende Kosten bitte ich im Voraus informiert zu werden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2018
  • Frist
    28. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Haushalt d…
An Stadt Tuttlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushalt der Stadt Tuttlingen in einem maschinenlesbarem Dateiformat [#28404]
Datum
29. März 2018 14:42
An
Stadt Tuttlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Haushalt der Stadt Tuttlingen in einem maschinenlesbarem Dateiformat (CSV oder XLS). Die von der Stadt Tuttilngen veröffentlichten Daten im PDF-Format (Siehe https://www.tuttlingen.de/de/Politik%2BVerwaltung/Finanzen) eignen sich nicht für die Beantwortung dieser Anfrage, da die Dateien nicht ohne weiteres maschinenlesbar sind. Der Export in einem passenden Format sollte in den geläufigen Programmen einfach möglich sein. Beispiel für Maschinenlesbare Haushaltsdaten: Stadt Bremen: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen236.c.3624.de&asl=bremen02.c.736.de Hintergrund der Anfrage ist, die Initiative Offener Haushalt (https://offenerhaushalt.de/). Ziel ist es Haushalte für so viele Gemeinden wie möglich zugänglich zu machen und zu visualisieren. Dadurch können Bürger die Finanzen ihrer Gemeinde einsehen und leichter verstehen. Weiter versuchen wir das Verständnis und die Vergleichbarkeit der Daten durch Relationen, bspw. pro Einwohner oder erwerbstätiger Person zu verbessern. Dadurch erhoffen wir uns mehr politische Beteiligung, ein höheres Politikverständnis und einen verbesserten politischen Dialog. Zudem können alle, ob BürgerInnen, JournalistInnen, die Zivilgesellschaft oder die Wissenschaft die Daten analysieren und für öffentliche Rechenschaftslegung nutzen (https://offenerhaushalt.de/page/ueber_das_projekt.html). Über gegebenenfalls entstehende Kosten bitte ich im Voraus informiert zu werden. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Tuttlingen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 29.03.2018 über &…
Von
Stadt Tuttlingen
Betreff
WG: Haushalt der Stadt Tuttlingen in einem maschinenlesbarem Dateiformat [#28404]
Datum
19. April 2018 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 29.03.2018 über "fragdenstaat.de" ist bei uns eingegangen. Wir haben Ihre Anfrage zur Beantwortung an die intern hierfür zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Tuttlingen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihrem Antrag vom 29.03.2018 dahingehend, Ihnen den Haushaltsplan de…
Von
Stadt Tuttlingen
Betreff
AW: Haushalt der Stadt Tuttlingen in einem maschinenlesbarem Dateiformat [#28404]
Datum
3. Mai 2018 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihrem Antrag vom 29.03.2018 dahingehend, Ihnen den Haushaltsplan der Stadt Tuttlingen in dem von Ihnen gewünschten maschinenlesbaren Dateiformat zur Verfügung zu stellen, nicht nachkommen. Der Haushaltsplan ist in Papierform jederzeit zu den Servicezeiten bei der Stadtkämmerei der Stadt Tuttlingen einzusehen. Des Weiteren wird er der Öffentlichkeit als pdf-Dokument auf der Homepage der Stadt Tuttlingen (https://www.tuttlingen.de/de/Politik%2B…) seit Jahren zugänglich gemacht. Die gesetzliche Pflicht ist somit erfüllt. Um den Haushaltsplan in einem maschinenlesbarem Dateiformat zu produzieren wäre ein nicht unerheblicher Kosten- und Personalaufwand notwendig. Die Stadt Tuttlingen ist als öffentlich-rechtliche Behörde dazu angehalten, auch im Sinne der Bürger/innen, Kosten so gering wie möglich zu halten, weshalb wir versuchen dies zu vermeiden. Sie haben aus diesem Grund sicherlich Verständnis dafür, dass wir diesen Aufwand nicht erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Tuttlingen, Rathausstraße 1, in 78532 Tuttlingen einlegen. Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz: Daneben kann der Landesbeauftragte für Datenschutz in seiner Funktion als Beauftragter für Informationsfreiheit angerufen werden (Königstraße 10a, 70173 Stuttgart). Mit freundlichen Grüßen