Haushalt Miet- und Selbstkosten der Bundespolizei an Flughäfen

Welche Kosten entstehen der Bundespolizei an Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland, für Mieten und Selbstkosten, welche an die jeweiligen Flughafengesellschaften gezahlt werden?

Wieso ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass der Flughafenbetreiber entsprechende Infrastruktur, für die Bundespolizei zur Aufgabenerfüllung kostenfrei bereitzustellen hat?
Am Ende liegt es im Interesse des Flughafenbetreibers Flüge und vor allem internationale Flüge durchführen zu können.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten entstehen der Bundespol…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Haushalt Miet- und Selbstkosten der Bundespolizei an Flughäfen [#284201]
Datum
18. Juli 2023 18:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten entstehen der Bundespolizei an Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland, für Mieten und Selbstkosten, welche an die jeweiligen Flughafengesellschaften gezahlt werden? Wieso ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass der Flughafenbetreiber entsprechende Infrastruktur, für die Bundespolizei zur Aufgabenerfüllung kostenfrei bereitzustellen hat? Am Ende liegt es im Interesse des Flughafenbetreibers Flüge und vor allem internationale Flüge durchführen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284201/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/9#1 Guten Morgen, für konkrete Informationen zu Kosten und Einsatz der Bundespolizei auf Flughäfen kö…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Haushalt Miet- und Selbstkosten der Bundespolizei an Flughäfen [#284201]
Datum
19. Juli 2023 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/9#1 Guten Morgen, für konkrete Informationen zu Kosten und Einsatz der Bundespolizei auf Flughäfen können Sie sich an das Bundespolizeipräsidium (<<E-Mail-Adresse>>) wenden. Bitte geben sie dabei Ihre Postanschrift an. Mit freundlichen Grüßen