Haushaltsbefragung

Bitte Senden Sie uns den Fragebogen in Papierform zu.
Online erreiche ich keinen Zugang.
GeschZ.12-0002109-013-2020/W:3

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2021
  • Frist
    24. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Hannelore Apel
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
Hannelore Apel
Betreff
Haushaltsbefragung [#209300]
Datum
22. Januar 2021 11:49
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte Senden Sie uns den Fragebogen in Papierform zu. Online erreiche ich keinen Zugang. GeschZ.12-0002109-013-2020/W:3
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannelore Apel Anfragenr: 209300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209300/ Postanschrift Hannelore Apel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hannelore Apel
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte Frau Apel, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags und kündige Ihnen hiermit ein Schreib…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Haushaltsbefragung [#209300] ih*2021/00102
Datum
3. Februar 2021 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Apel, gerne bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags und kündige Ihnen hiermit ein Schreiben unsererseits bezüglich der Aktenauskunft und des angeforderten Fragebogens an. Ihr Antrag ist nicht gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Apel
Sehr << Anrede >> ...Wir haben die Unterlagen (Fragebogen)am 22.01.2021 in Papierform angefordert.Bis…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
Hannelore Apel
Betreff
AW: Haushaltsbefragung [#209300] ih*2021/00102 [#209300]
Datum
15. Februar 2021 11:34
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ...Wir haben die Unterlagen (Fragebogen)am 22.01.2021 in Papierform angefordert.Bisher aber keine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Hannelore Apel Anfragenr: 209300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209300/

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Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte Frau Apel, den schriftlichen Fragebogen für die Befragung zum Mikrozensus 2020 haben Sie inzwischen …
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Haushaltsbefragung [#209300] ih*2021/00102
Datum
18. Februar 2021 18:00
Status
Sehr geehrte Frau Apel, den schriftlichen Fragebogen für die Befragung zum Mikrozensus 2020 haben Sie inzwischen per Post erhalten. Auf Ihr Auskunftsersuchen möchte ich gerne eingehen. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg speichert Hilfsmerkmale der Mikrozensuserhebung nach § 11 Mikrozensusgesetz und verfährt damit nach § 14 MZG. Diese und weitere Daten der Erhebungsorganisation werden wie im Anhang beschrieben gespeichert und verarbeitet. Ihre erhobenen Daten laut Mikrozensusfrageprogramm aus früheren Erhebungen liegen nur noch in einem anonymisierten Datensatz vor und sind Ihnen nicht mehr zuordenbar. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen