Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben, um uns Ihre Vorschläge zur Aufstellung des Nachtragshaushalts 2023 und des Bundeshauhalts 2024 zuzusenden. Seien Sie versichert, dass die Bundesregierung und das Bundesfinanzministerium derzeit viele Möglichkeiten und Lösungsansätze prüft und ausarbeitet. Gerne möchten wir Ihnen folgende Informationen dazu geben:
Das Bundesverfassungsgericht hat sich erstmals umfassend zur Schuldenbremse und zu Sondervermögen geäußert. Der Kern des Urteils ist, dass Notlagenkredite in dem Haushaltsjahr genutzt werden müssen, in dem sie beschlossen wurden, und anschließend verfallen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat daher alle Sondervermögen im Hinblick auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Im Ergebnis müssen neben dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), der Gegenstand des Urteils war, auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF Energie), aus dem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert werden, und der Aufbauhilfefonds 2021, aus dem die Hilfen für die vom Hochwasser des Jahres 2021 betroffenen Regionen geleistet werden, auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden.
Die Bundesregierung hat am 27.11.2023 den Entwurf eines Nachtragshaushalts 2023 beschlossen, mit dem die 2023 vorgesehenen Ausgaben verfassungsrechtlich abgesichert werden. Dem Deutschen Bundestag wird zusammen mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts ein Beschluss für die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für das Jahr 2023 vorgeschlagen. Unbestritten sind der Krieg in der Ukraine und der damit verbundene Energiepreisschock auch noch im Jahre 2023 deutlich spürbar. Entscheidend ist: Es werden 2023 gegenüber der bisherigen Planung keine zusätzlichen Schulden aufgenommen, sondern die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine neue, sichere Rechtsgrundlage gestellt.
Darüber hinaus wurde entschieden: Der KTF wird finanziell neu ausgerichtet. Die Rücklage des KTF wird um 60 Mrd. Euro verringert. In Kürze wird ein neuer Wirtschaftsplan des KTF vorgelegt. Das Sondervermögen WSF Energie wird zum Ende des Jahres 2023 aufgelöst. Die Rechte und Pflichten des WSF Energie gehen auf den Bundeshaushalt über. Der Aufbauhilfefonds 2021 wird mit einer Zuweisung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt auf eine rechtssichere Grundlage gestellt.
Die für den Bundeshaushalt 2023 verhängte Haushaltssperre bezieht sich auf im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbare Verpflichtungsermächtigungen. Das heißt, es dürfen in diesem Jahr keine weiteren Verpflichtungen für die kommenden Jahre eingegangen werden. In Ausnahmefällen können Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden. Es handelt sich nicht um eine Ausgabensperre.
Wichtig aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist: Alle eingegangenen Rechtsverpflichtungen aus den genannten Sondervermögen werden damit von der Bundesregierung erfüllt. Es gilt Rechtssicherheit. Für neue, noch nicht bewilligte Förderprogramme aus dem KTF ist die Entscheidung zum neuen Wirtschaftsplan des KTF abzuwarten, an der unter Hochdruck gearbeitet wird.
Für das BMF steht fest: Die Schuldenbremse ist geltendes Verfassungsrecht, und das Bundesverfassungsgericht hat diese mit dem Urteil gestärkt. Sie schützt den Steuerzahler vor Überlastung durch Zins und Tilgung in der Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen