Haushaltskosten für die Beseitigung von Graffitis im Jahr 2022

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich dafür, wieviele Kosten des Haushalts für die Beseitigung von Graffitis (oder auch Schmierereien) innerhalb Hamburgs im Jahr 2022 ausgegeben bzw. beauftragt wurden. Gerne können auch zusätzlich die Jahre 2017-2021 mit aufgenommen werden, um eventuell eine grobe Statistik bzw. Entwicklung über den Zeitraum der letzten Jahre zu erhalten.

Haben Sie vielen Dank und beste Grüße,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushaltskosten für die Beseitigung von Graffitis im Jahr 2022 [#267629]
Datum
12. Januar 2023 20:38
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich dafür, wieviele Kosten des Haushalts für die Beseitigung von Graffitis (oder auch Schmierereien) innerhalb Hamburgs im Jahr 2022 ausgegeben bzw. beauftragt wurden. Gerne können auch zusätzlich die Jahre 2017-2021 mit aufgenommen werden, um eventuell eine grobe Statistik bzw. Entwicklung über den Zeitraum der letzten Jahre zu erhalten. Haben Sie vielen Dank und beste Grüße,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267629/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatskanzlei Hamburg
Anfragenr: 267629 (Anfrage nach dem HmbTG) Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre u. a…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Anfragenr: 267629 (Anfrage nach dem HmbTG)
Datum
16. Januar 2023 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
1,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre u. a. Anfrage nach dem HmbTG und teile Ihnen mit, dass für das Rathaus Hamburg in 2022 keine Kosten für die Beseitigung von Graffitis (oder auch Schmierereien) angefallen sind. Beste Grüße