Haushaltspläne und Jahresabschlüsse der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes

- Die Haushaltspläne der Studierendenschaft (Satzung der Studierendenschaft(SdS) der Universität des Saarlandes Vom 12. Dezember 2013, Artikel 38 (4)) für die Rechnungsjahre 2020, 2021, 2022 sowie 2023.
- Das Jahresabschlüsse (Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes Vom 03. März 2022 §6 (1)) der Rechnungsjahre 2020, 2021 sowie, sofern bereits vorhanden, 2022.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    18. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Lukas Abelt
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Haushaltspläne der Studieren…
An Studierendenparlament der Universität des Saarlandes Details
Von
Lukas Abelt
Betreff
Haushaltspläne und Jahresabschlüsse der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes [#270518]
Datum
16. Februar 2023 12:20
An
Studierendenparlament der Universität des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Haushaltspläne der Studierendenschaft (Satzung der Studierendenschaft(SdS) der Universität des Saarlandes Vom 12. Dezember 2013, Artikel 38 (4)) für die Rechnungsjahre 2020, 2021, 2022 sowie 2023. - Das Jahresabschlüsse (Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes Vom 03. März 2022 §6 (1)) der Rechnungsjahre 2020, 2021 sowie, sofern bereits vorhanden, 2022.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lukas Abelt Anfragenr: 270518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/270518/upload/47708ff015a855d36bd30af35519e6ac5ff038bc/ Postanschrift Lukas Abelt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Abelt

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Studierendenparlament der Universität des Saarlandes
Am 16.02.2023 12:20, schrieb Lukas Abelt [#270518]: > Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG > > Guten Tag, > …
Von
Studierendenparlament der Universität des Saarlandes
Betreff
Re: Haushaltspläne und Jahresabschlüsse der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes [#270518]
Datum
16. Februar 2023 22:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Am 16.02.2023 12:20, schrieb Lukas Abelt [#270518]: > Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG > > Guten Tag, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > - Die Haushaltspläne der Studierendenschaft (Satzung der > Studierendenschaft(SdS) der Universität des Saarlandes Vom 12. > Dezember 2013, Artikel 38 (4)) für die Rechnungsjahre 2020, 2021, 2022 > sowie 2023. > - Das Jahresabschlüsse (Finanzordnung der Studierendenschaft der > Universität des Saarlandes Vom 03. März 2022 §6 (1)) der > Rechnungsjahre 2020, 2021 sowie, sofern bereits vorhanden, 2022. > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen > Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen > Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne > des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur > Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), > soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte > ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten > anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit > gebührenfreie Auskunft. > > Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. > 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen > baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich > zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn > an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu > unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner > Daten an Dritte. > > Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich > möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre > Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > Lukas Abelt > > > > Anfragenr: 270518 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/270518/ > > Postanschrift > Lukas Abelt > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> Sehr geehrter Herr Abelt, hiermit bestätige ich Ihnen gerne den Empfang Ihrer Anfrage. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprachen, ist es mir bedauerlicherweise nicht möglich, Ihre Anfrage direkt an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Ich bitte Sie, die Haushaltspläne der Studierendenschaft sowie die Jahresabschlüsse beim Allgemeinen Studierendenausschuss anzufragen. Dementsprechend möchte ich Sie an die AStA Vorsitzenden Irini Tselios und Maxime Jung (<<E-Mail-Adresse>>) sowie die Referentin für Finanzen, Celine Sahota (<<E-Mail-Adresse>>), verweisen. Als Student der Universität des Saarlandes steht Ihnen zudem die Geschäftsstelle des AStA zu ihren gewöhnlichen Sprechzeiten, auch für Anliegen dieser Form, immer offen. Mit freundlichen Grüßen