Haushaltsplan 2017-2021 maschinenlesbar

Haushaltsplan der Stadt Esslingen am Neckar in maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV) für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020 (inkl. Nachtragshaushalt) und 2021 (inkl. Nachtragshaushalt).

Als pdf stehen die Dokumente online, allerdings lassen sich daraus keine Summen oder Trends visualisieren, da die Finanzdaten sich nicht ohne weiteres aus den PDFs extrahieren lassen. Zur einfachen Bildung von Summen nach Teilhaushalten sowie deren zeitlichem Verlauf benötige ich die Rohdaten als Tabelle mit mindestens den Spalten Haushaltsstelle/Beschreibung/Betrag/Ergebnis-oderFinanzhaushalt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haushaltsplan der Stadt …
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushaltsplan 2017-2021 maschinenlesbar [#225099]
Datum
17. Juli 2021 22:10
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haushaltsplan der Stadt Esslingen am Neckar in maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV) für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020 (inkl. Nachtragshaushalt) und 2021 (inkl. Nachtragshaushalt). Als pdf stehen die Dokumente online, allerdings lassen sich daraus keine Summen oder Trends visualisieren, da die Finanzdaten sich nicht ohne weiteres aus den PDFs extrahieren lassen. Zur einfachen Bildung von Summen nach Teilhaushalten sowie deren zeitlichem Verlauf benötige ich die Rohdaten als Tabelle mit mindestens den Spalten Haushaltsstelle/Beschreibung/Betrag/Ergebnis-oderFinanzhaushalt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225099/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Haushaltspläne maschinenlesbar veröffentlichen - IFG-Anfrage vom 17. Juli -- per Mail Sehr Antragsteller/in am 17…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Haushaltspläne maschinenlesbar veröffentlichen - IFG-Anfrage vom 17. Juli
Datum
23. August 2021
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
-- per Mail Sehr Antragsteller/in am 17. Juli hatte ich nach den Haushaltsplänen der Stadt Esslingen am Neckar in maschinenlesbarer Form gefragt. Die Anfrage finden Sie auch online unter https://fragdenstaat.de/anfrage/haushaltsplan-2017-2021-maschinenlesbar Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haushaltsplan der Stadt Esslingen am Neckar in maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV) für die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020 (inkl. Nachtragshaushalt) und 2021 (inkl. Nachtragshaushalt). Als pdf stehen die Dokumente online, allerdings lassen sich daraus keine Summen oder Trends visualisieren, da die Finanzdaten sich nicht ohne weiteres aus den PDFs extrahieren lassen. Zur einfachen Bildung von Summen nach Teilhaushalten sowie deren zeitlichem Verlauf benötige ich die Rohdaten als Tabelle mit mindestens den Spalten Haushaltsstelle/Beschreibung/Betrag/Ergebnis-oderFinanzhaushalt. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltsplan 2017-2021 maschinenlesbar“ vom 17.07.2021 (#225099) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen