Haushaltsplan 2018 2019

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bad Aibling

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haushaltsplan der Stadt Bad Aibling für die Jahre 2018 2019 in maschinenlesbarer Form

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bad Aibling (Informationsfreiheitssatzung Stadt Bad Aibling).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
  • 0 Follower:innen
Klaus Rosellen
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bad Aibling Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden …
An Stadtverwaltung Bad Aibling Details
Von
Klaus Rosellen
Betreff
Haushaltsplan 2018 2019 [#31705]
Datum
9. Juli 2018 10:59
An
Stadtverwaltung Bad Aibling
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Bad Aibling Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haushaltsplan der Stadt Bad Aibling für die Jahre 2018 2019 in maschinenlesbarer Form Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bad Aibling (Informationsfreiheitssatzung Stadt Bad Aibling). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
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Stadtverwaltung Bad Aibling
Sehr geehrter Herr Rosellen, wir übersenden Ihnen den Haushaltsplan 2018 mit Anlagen sowie der Finanzplanung 2019…
Von
Stadtverwaltung Bad Aibling
Betreff
AW: Haushaltsplan 2018 2019 [#31705]
Datum
13. Juli 2018 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rosellen, wir übersenden Ihnen den Haushaltsplan 2018 mit Anlagen sowie der Finanzplanung 2019 - 2021 der Stadt Bad Aibling als pdf-Datei mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen