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Haushaltspläne maschinenlesbare Formm

den Gesamtplan des Doppelhaushalts des Landes Sachsen in maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV) für die Jahre 2016 und 2017.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2017
  • Frist
    21. November 2017
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Gesamtplan …
An Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Haushaltspläne maschinenlesbare Formm [#24969]
Datum
19. Oktober 2017 13:05
An
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Gesamtplan des Doppelhaushalts des Landes Sachsen in maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV) für die Jahre 2016 und 2017.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltspläne maschinenlesbare Formm“ vom 19.…
An Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haushaltspläne maschinenlesbare Formm [#24969]
Datum
21. November 2017 10:01
An
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltspläne maschinenlesbare Formm“ vom 19.10.2017 (#24969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 24969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Bereitstellung maschinenlesbarer Haushaltsdaten 14-1113/2/118-2018/61370 - nur per E-Mail - Open Government Dat…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Betreff
Bereitstellung maschinenlesbarer Haushaltsdaten
Datum
17. Dezember 2018 07:41
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,2 KB


14-1113/2/118-2018/61370 - nur per E-Mail - Open Government Data - Bereitstellung maschinenlesbarer Haushaltsdaten Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2017 Sehr <Information-entfernt> Sie bitten um Bereitstellung des Gesamtplanes der Doppelhaushalte des Freistaates Sachsen für die Jahre 2016 und 2017 in maschinenlesbarer Form. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Daten aus verfahrenstechnischen Gründen nicht nachträglich in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden können. Es ist beabsichtigt, die Haushaltsansätze des Doppelhaushaltes 2019/2020 im Format einer Excel-Datei unter https://www.finanzen.sachsen.de/doppelhaushalt-2019-2020-3973.html zu veröffentlichen, sobald er beschlossen ist. Das Haushaltsgesetz 2019/2020 liegt aktuell dem Sächsischen Landtag zur Entscheidung vor. Über den genauen Zeitpunkt der Veröffentlichung werden wir Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Open Government Data – Bereitstellung maschinenlesbarer Haushaltsdaten Az.: 14-1113/2/118-2019/7993 Open Governm…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Betreff
Open Government Data – Bereitstellung maschinenlesbarer Haushaltsdaten
Datum
11. Februar 2019 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,0 KB


Az.: 14-1113/2/118-2019/7993 Open Government Data – Bereitstellung maschinenlesbarer Haushaltsdaten Meine E-Mail vom 17. Dezember 2018, Az.: 14-1113/2/118-2018/61370 Sehr <Information-entfernt> wie bereits mit oben genannter E-Mail angekündigt, wurden die Haushaltsansätze des Doppelhaushaltes 2019/2020 zwischenzeitlich in maschinenlesbarem Format unter https://www.finanzen.sachsen.de/doppelhaushalt-2019-2020-3973.html veröffentlicht und stehen dort für Sie zum Download bereit. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.