Haushaltsplanentwurf 2023 / hier: August-Jung-Weg

Anfrage an: Stadt Wuppertal

im aktuellen Haushaltsplan-Entwurf sind Aufwendungen für den August-Jung-Weg (Tiefbaumaßnahmen) in Hähe von 170.000 EUR und im Fiolgejahr von 400.000 EUR vorgesehen.

Bereits in den vergangenen Jahren (ca. 2017-2020) tauchten immer mal wieder Planungen eines zusätzlichen Stauraumkanals auf (Regenentwässerung, zusätzlich zu dem durch einen Projektentwickler finenzierten Stauraumkanal), die dann aber wieder aus den Maßnahmenkatalogen der WSW verschwanden. Teilweise sollten die Kosten per Anliegerbeitrag nach diesen Tabellen umgelegt werden.

Zu den jetzt veranschlagten Kosten gestatte ich mir folgende Fragen:

1. Welche Maßnahmen sind mit diesem Kostenrahmen geplant?
2. Die Kosten werden als 'kassenwirksam' bezeichnet, ist es möglich, dass die Kosten später über Anliegerbeiträge umgelegt werden?
3. Stehen die Kosten mit einem Stauraumkanal in Verbindung?
4. Werden Anliegerbeiträge auch die Bauherren in dem neuen Plangebiet treffen, die gerade erst ein vermeintlich 'erschlossenes' Grundstück gekauft haben
(Hintergrund der Frage: Der Verkäufer muss nur einen 'provisorischen' Ausbau der Straße zahlen, die Kosten hierfür, die über die Grundstückspreise mitfinanziert sind, können nicht angerechnet werden)

Die Straße von Einmündung Hosfelds Katernberg bis Einmündung 'In den Birken' wurde vor wenigen Jahren erst komplett neu asphaltiert und mit neuen Randsteinen versehen.

5. Welche Kosten sind hierdurch entstanden?
6. Warum soll die neu erstellte Straße nun erneut umgebaut werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im…
An Stadt Wuppertal Details
Von
André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)
Betreff
Haushaltsplanentwurf 2023 / hier: August-Jung-Weg [#273197]
Datum
15. März 2023 22:56
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im aktuellen Haushaltsplan-Entwurf sind Aufwendungen für den August-Jung-Weg (Tiefbaumaßnahmen) in Hähe von 170.000 EUR und im Fiolgejahr von 400.000 EUR vorgesehen. Bereits in den vergangenen Jahren (ca. 2017-2020) tauchten immer mal wieder Planungen eines zusätzlichen Stauraumkanals auf (Regenentwässerung, zusätzlich zu dem durch einen Projektentwickler finenzierten Stauraumkanal), die dann aber wieder aus den Maßnahmenkatalogen der WSW verschwanden. Teilweise sollten die Kosten per Anliegerbeitrag nach diesen Tabellen umgelegt werden. Zu den jetzt veranschlagten Kosten gestatte ich mir folgende Fragen: 1. Welche Maßnahmen sind mit diesem Kostenrahmen geplant? 2. Die Kosten werden als 'kassenwirksam' bezeichnet, ist es möglich, dass die Kosten später über Anliegerbeiträge umgelegt werden? 3. Stehen die Kosten mit einem Stauraumkanal in Verbindung? 4. Werden Anliegerbeiträge auch die Bauherren in dem neuen Plangebiet treffen, die gerade erst ein vermeintlich 'erschlossenes' Grundstück gekauft haben (Hintergrund der Frage: Der Verkäufer muss nur einen 'provisorischen' Ausbau der Straße zahlen, die Kosten hierfür, die über die Grundstückspreise mitfinanziert sind, können nicht angerechnet werden) Die Straße von Einmündung Hosfelds Katernberg bis Einmündung 'In den Birken' wurde vor wenigen Jahren erst komplett neu asphaltiert und mit neuen Randsteinen versehen. 5. Welche Kosten sind hierdurch entstanden? 6. Warum soll die neu erstellte Straße nun erneut umgebaut werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen André Denis Helsper Anfragenr: 273197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273197/ Postanschrift André Denis Helsper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen André Denis Helsper (IG August-Jung-Weg)

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Stadt Wuppertal
Haushaltsplanentwurf 2023 - August-Jung-Weg Ihre Anfrage vom 15.03.2023 Sehr geehrter Herr Helsper, Frage: Welch…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Haushaltsplanentwurf 2023 - August-Jung-Weg
Datum
18. April 2023 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,9 KB


Ihre Anfrage vom 15.03.2023 Sehr geehrter Herr Helsper, Frage: Welche Maßnahmen sind mit diesem Kostenrahmen geplant? Antwort: Im städtischen Haushalt 2023 sind für straßenbauliche Maßnahmen am August-Jung-Weg 170.000 € für das Jahr 2024 und 400.000 € für das Jahr 2025 eingeplant. Aufgrund der aktuellen Entwicklung dürften die genannten Zeiträume nicht mehr haltbar sein. Die 170.000 € sind für die Herstellung eines Gehwegs/Parkstreifens an der nördlichen Straßenseite auf der Strecke zwischen In den Birken und Herberts Katernberg vorgesehen. Der restliche Betrag bezieht sich auf Ausbaumaßnahmen bis zur Einmündung der Stichstraße bei Haus Nr. 49. Der Ausbau entsprechend den in den Bebauungsplänen festgesetzten Straßenbegrenzungslinien setzt den Erwerb von weiteren Flächen voraus, die zum Teil noch privat genutzt werden. Frage: Die Kosten werden als „kassenwirksam“ bezeichnet, ist es möglich, dass die Kosten später über Anliegerbeiträge umgelegt werden? Antwort: Der Begriff „kassenwirksam“ ist in dem hier gebrauchten Zusammenhang (Erläuterung im Haushaltsplan 2023 zum Teilfinanzplan B) haushaltsrechtlich zu verstehen. Für das Jahr 2023 ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) im Haushalt in Höhe von 570.000 € veranschlagt. Eine Verpflichtungsermächtigung bedeutet, dass die Verwaltung bereits im Jahr 2023 durch die Erteilung eines Bauauftrags eine Verpflichtung in der festgesetzten Höhe eingehen darf. Die Zahlungen an den Bauunternehmer werden aber entsprechend dem Baufortschritt erst in den Jahren 2024 und 2025 „kassenwirksam“, d. h. die Haushalte 2024 und 2025 werden durch die Zahlungen belastet. Nach dem Haushaltsrecht dürfen Verpflichtungen, die die Haushalte der Folgejahre belasten, nur eingegangen werden, wenn hierzu eine Ermächtigung im Haushalt vorgesehen ist. Aufgrund der aktuellen Entwicklung werden sich die Ausbaumaßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit in die kommenden Jahre verschieben. Der August-Jung-Weg ist bisher eine nur provisorisch angelegte Straße. Sobald die Straße insgesamt endgültig hergestellt ist und den Zustand der erstmaligen Herstellung im Sinne des Baugesetzbuchs (§§ 127 ff.) erreicht hat, werden für den der Stadt Wuppertal entstandenen Herstellungsaufwand Erschließungsbeiträge von den Eigentümern/Eigentümerinnen der erschlossenen Grundstücke erhoben. Frage: Stehen die Kosten mit einem Stauraumkanal in Verbindung? Antwort: Der im Teilfinanzplan B veranschlagte Haushaltsansatz für den August-Jung-Weg bezieht sich ausschließlich auf Baumaßnahmen, die das Ressort Straßen und Verkehr veranlasst. Kanalbaumaßnahmen sind nicht im städtischen Haushalt veranschlagt. Sie sind im Wirtschaftsplan der WSW Energie & Wasser AG enthalten (siehe hierzu auch den Maßnahmenkatalog der Stadtentwässerung). Der Haushaltsansatz steht also nicht mit dem Bau eines Stauraumkanals in Verbindung. Frage: Werden Anliegerbeiträge auch die Bauherren in dem neuen Plangebiet treffen, die gerade erst ein vermeintlich „erschlossenes“ Grundstück gekauft haben? Antwort: Nach der aktuellen Sach- und Rechtslage erstreckt sich die selbständige beitragsfähige Erschließungsanlage August-Jung-Weg auf die Strecke von der Straße In den Birken bis zu dem Flurstück 1037 einschließlich. Sobald diese Straßenstrecke insgesamt endgültig hergestellt ist und hierfür die sachliche Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs. 2 Baugesetzbuch entstanden ist, werden die von dieser Straßenstrecke erschlossenen Grundstücke zu einem Erschließungsbeitrag veranlagt. Hierzu gehören auch die Baugrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1223, welche unmittelbar an den August-Jung-Weg grenzen. Grundstücke, die ausschließlich von der neu herzustellenden Erschließungsstraße erschlossen werden, unterliegen nicht der Erschließungsbeitragspflicht für den August-Jung-Weg. Ein „erschlossenes“ Grundstück muss nicht auch ein erschließungsbeitragsfreies Grundstück sein. Erschlossen ist ein Grundstück dann, wenn die Gemeinde nach § 30 Baugesetzbuch die Erschließung als gesichert ansehen kann und einem Bauvorhaben unter dem Gesichtspunkt der Erschließung zustimmen kann. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass auch die Erschließungsanlage schon endgültig hergestellt oder schon eine Erschließungsbeitragspflicht entstanden sein muss. Das Entstehen einer Erschließungsbeitragspflicht hängt von anderen Voraussetzungen ab als die Beurteilung der gesicherten Erschließung. Frage: Welche Kosten sind hierdurch entstanden? Antwort: Für die zuletzt im Jahr 2015 durchgeführten Straßenbauarbeiten am August-Jung-Weg ist ein Aufwand in Höhe von rd. 51.000 € entstanden. Frage: Warum soll die neu erstellte Straße nun erneut umgebaut werden? Antwort: Die bisher durchgeführten Arbeiten an der Straße waren Arbeiten an einem straßenbaulichen Provisorium. Die Straße ist bis heute noch nicht in ihren endgültigen Ausbauzustand versetzt worden, der hinsichtlich der Straßenbreite durch die in den Bebauungsplänen festgesetzten Straßenbegrenzungslinien markiert wird. Die von der Stadt geplanten Ausbaumaßnahmen werden sich an den festgesetzten Straßenbegrenzungslinien orientieren und den vorhandenen Zustand einschließen, soweit er für den endgültigen Straßenausbau verwertbar ist. Mit freundlichen Grüßen