Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb)

Anfrage an: Stadt Bad Herrenalb

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Prüfung Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Bad Herrenalb HHJ 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb).

Das Schreiben sollte vom 11.9.2020 datieren und ist bei Ihnen voraussichtlich am 23.9.2020 eingegangen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab kostenfrei mitzuteilen und dabei die voraussichtliche Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Berührt mein Antrag Belange im Sinne von § 5 oder § 6 LIFG, so stelle ich klar, dass dies nicht beabsichtigt ist, und erwarte, dass der unbestrittene Teil meines Antrags nach § 7 Abs. 4 LIFG behandelt wird. Mit ensprechenden Schwärzungen bin ich einverstanden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2020
  • Frist
    24. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfung Haushaltsplan und …
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb) [#201277]
Datum
20. Oktober 2020 11:41
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfung Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Bad Herrenalb HHJ 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb). Das Schreiben sollte vom 11.9.2020 datieren und ist bei Ihnen voraussichtlich am 23.9.2020 eingegangen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab kostenfrei mitzuteilen und dabei die voraussichtliche Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Berührt mein Antrag Belange im Sinne von § 5 oder § 6 LIFG, so stelle ich klar, dass dies nicht beabsichtigt ist, und erwarte, dass der unbestrittene Teil meines Antrags nach § 7 Abs. 4 LIFG behandelt wird. Mit ensprechenden Schwärzungen bin ich einverstanden. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201277/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Bad Herrenalb
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom 20.10.2020. Dieses Mail wurde an [geschwärzt] w…
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
AW: Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb) [#201277]
Datum
20. Oktober 2020 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht vom 20.10.2020. Dieses Mail wurde an [geschwärzt] weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Cal…
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb) [#201277]
Datum
25. November 2020 07:59
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb)“ vom 20.10.2020 (#201277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadt Bad Herrenalb
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang der Mail vom 25.11.2020. Diese wurde an Herrn [geschwärzt] w…
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
AW: Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb) [#201277]
Datum
25. November 2020 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang der Mail vom 25.11.2020. Diese wurde an Herrn [geschwärzt] weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Bad Herrenalb
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bitte um Verzeihung für die Fristüberschreitung. Der Prüfvermerk fällt nach…
Von
Stadt Bad Herrenalb
Betreff
AW: Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb) [#201277]
Datum
26. November 2020 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bitte um Verzeihung für die Fristüberschreitung. Der Prüfvermerk fällt nach unserer Auffassung unter § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann. Der Antrag wird gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Stadtverwaltung Rathausplatz 11 • 76332 Bad Herrenalb [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg. Die bi…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb)“ [#201277] [#201277]
Datum
26. November 2020 10:09
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Ablehnungsgrund nach §4 Abs. 1 Nr. 3 nicht auf den Einzelfall bezogen erläutert wird. Ich gehe davon aus, dass eventuelle schutzwürdige Informationen des angefragten Dokuments identifizierbar und schwärzbar sind, so dass eventuelle nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut ausgeschlossen werden können. Insofern unterstelle ich, dass die Behörde nicht, wie vorgeschrieben, diese Prüfung vorgenommen hat. Ich bitte um Ihre Stellungnahme. Sofern Sie die Behörde in dieser Sache kontaktieren möchten, bitte ich um vorherige Einverständniserklärung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 201277.pdf Anfragenr: 201277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb)“ [#201277] [#201277]
Datum
26. November 2020 10:09
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> eine freundliche Erinnerung nach mehr als 3 Monaten seit Anfrage. Mit freundlichen…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb)“ [#201277] [#201277]
Datum
11. März 2021 14:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> eine freundliche Erinnerung nach mehr als 3 Monaten seit Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201277/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 AZ: 0221.4-15/117 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], a…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020
Datum
22. März 2021 19:13
Status
Warte auf Antwort
AZ: 0221.4-15/117 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], anbei erhalten Sie unsere Stellungnahme mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] --------------------------------------------------------------------------------------------------- [geschwärzt] Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Hausanschrift: Königstr. 10a - 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32 - 70025 Stuttgart Telefon 0711/615541-61 Telefax 0711/615541-15 [geschwärzt] Zentraler Posteingang: poststelle@lfdi.bwl.de<mailto:poststelle@lfdi.bwl.de> De-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de<mailto:poststelle@lfdi.bwl.de-mail.de> ?https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de<https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/> [geschwärzt] (?[geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie hatt…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277]
Datum
10. Mai 2021 09:50
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie hatten am 22.3.2021 die Stadt Bad Herrenalb um eine Stellungnahme gebeten. Mir gegenüber hat die Stadt sich in der Sache nicht mehr gemeldet, insbesondere eben nicht die angefragten amtlichen Informationen zugänglich gemacht oder die Ablehnung rechtskonform begründet. Wie Sie mittlerweile gut wissen, beweist die Stadtverwaltung eine starkes Beharrungsvermögen gegen die Buchstaben und den Zweck des LIFG. Schade, dass Sie da keine Mittel in der Hand haben oder nicht in die Hand nehmen wollen, sich für die Transparenz und Recht einzusetzen. 1. Haben Sie eine Stellungnahme, wie eingefordert erhalten, und wenn ja, haben Sie weitere Schritte eingeleitet? Ich bitte um Überlassung einer Kopie dieser Stellungnahme, sofern vorhanden. 2. Wollen Sie die Stadt bitte darauf hinweisen, mir als Antragssteller zu antworten? Sie können mir auch gerne helfen, indem Sie mir als LFDI Hinweise für ein eigenes Schreiben geben würden. Vielen Dank und freundliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 201277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277] Sehr [geschwärzt], wir haben am 28. April 2…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277]
Datum
11. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wir haben am 28. April 2021 die beigefügte Stellungnahme erhalten. Aus unserer Sicht genügt die Begründung insofern nicht, als dargelegt werden müsste, dass die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Aufsichtsmaßnahmen oder die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der betroffenen Behörde zu erwarten sind. Wir dies nicht begründet, müssen die Informationen herausgegeben werden. Dies werde ich der Stadtverwaltung nochmals mitteilen und Sie über den Stand informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ----- Brief, Stadt Bad Herrenalb and LfDI, 28.4.2021 Informationsfreiheit; Beschwerde in Sachen HH 2020 AZ: 0221.4-15/117 Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.03.2021 in obiger Angelegenheit. Nach unserer Auffassung fällt der Prüfvermerk unter § 4 Abs. 1 Nr. 3 Landesinformationsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)[geschwärzt] Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann. Den Prüfungsvermerk stellt die Rechtsaufsichtbehörde zur Verfügung, um ihre Ausführung der Kontroll-, Vollzugs-und Aufsichtsaufgaben darzustellen und ist ein internes Dokument zwischen der Aufsichtsbehörde und der Stadt Bad Herrenalb. Es gibt gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG deshalb keinen Anspruch von Herrn [geschwärzt] auf Kenntnis des Prüfvermerks. Der Antrag ist abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277] Sehr [geschwärzt], heute habe ich nochmals …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277]
Datum
29. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], heute habe ich nochmals an die ausstehende Beantwortung erinnert und um umgehende Erledigung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schreiben LfDI an Stadt Bad Herrenalb, 29.7.2021 Unser AZ: 0221.4-15/117 Unser Schreiben vom 23. Juni 2021 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich erinnere nochmal an meine unten stehende E-Mail und bitte um umgehende Erledigung. Ausstehend ist Folgendes: Wir bitte Sie, die Ablehnung ggf. zu begründen, und diese Herrn [geschwärzt] zukommen zu lassen. Andernfalls muss die amtliche Information ggf. unter Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie Urheberrechten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277] Sehr geehrte Damen und Herren, meine In…
An Stadt Bad Herrenalb Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277]
Datum
3. August 2021 08:47
An
Stadt Bad Herrenalb
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haushaltsprüfung 2020 (Prüfvermerk des LRA Calw zum Haushalt 2020 der Stadt Bad Herrenalb)“ vom 20.10.2020 (#201277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 253 Tage überschritten. Trotz mehrfacher Intervention des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit haben Sie leider Ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Mit Schreiben vom 29.7.2021 wurden Sie nochmals aufgefordert, Ihre Ablehnung ggf. zu begründen bzw. umgehend die amtliche Information herauszugeben. Ich hoffe, Sie können nun unverzüglich und rechtskonform und im Sinne des Gesetzes die Unterlagen herausgeben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277] Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Sie hat…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277]
Datum
10. September 2021 09:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Sie hatten als LfDI die Stadt Bad Herrenalb am 29.7.2021 (zum wiederholten Male) an die ausstehende Beantwortung erinnert und um umgehende Erledigung gebeten. Bitte informieren Sie mich über den Stand und über die von Ihrer Seite beabsichtigten weiteren Maßnahmen. Bitte stellen Sie die Nachricht auf fragdenstaat.de ein, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277] Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Sie hat…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277]
Datum
10. September 2021 09:17
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Sie hatten als LfDI die Stadt Bad Herrenalb am 29.7.2021 (zum wiederholten Male) an die ausstehende Beantwortung erinnert und um umgehende Erledigung gebeten. Bitte informieren Sie mich über den Stand und über die von Ihrer Seite beabsichtigten weiteren Maßnahmen. Bitte stellen Sie die Nachricht auf fragdenstaat.de ein, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201277 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit be…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Ihre Beschwerde vom 26. November 2020 [#201277]
Datum
10. September 2021 09:17
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen