Haushaltsrechnung 2022

Die Haushaltsrechnung gemäß Artikel 120 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 80 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 LHO über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2022. Via https://fm.rlp.de/themen/finanzen/landeshaushalt/haushaltsrechnung ist nur die Haushaltsrechnung aus 2021 hochgeladen.

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  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Haushaltsrechnung gemäß Artike…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Haushaltsrechnung 2022 [#296496]
Datum
7. Januar 2024 15:07
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Haushaltsrechnung gemäß Artikel 120 der Verfassung für Rheinland-Pfalz und § 80 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 LHO über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2022. Via https://fm.rlp.de/themen/finanzen/landeshaushalt/haushaltsrechnung ist nur die Haushaltsrechnung aus 2021 hochgeladen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296496/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übermittle ich Ihnen wunschgemäß die Haushaltsrechnung des Lan…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Haushaltsrechnung 2022 [#296496]
Datum
10. Januar 2024 13:57
Status
Warte auf Antwort
4,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übermittle ich Ihnen wunschgemäß die Haushaltsrechnung des Landes Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2022. Mit freundlichen Grüßen