Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023, § 2 Absatz 6 f. - Zuverlässigkeitsprüfung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

alle Informationen, die die in § 2 Absatz 6a der Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023 genannte "Zuverlässigkeitsprüfung" betreffen, insbesondere alle Vermerke, jegliche Kommunikation u.Ä. zur Vorbereitung der diesbezüglichen Änderung der Hausordnung sowie alle Handlungsanweisungen, Richtlinien u.Ä., die die Durchführung dieser Zuverlässigkeitsprüfung betreffen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationen, die die in § 2 Ab…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023, § 2 Absatz 6 f. - Zuverlässigkeitsprüfung [#279259]
Datum
19. Mai 2023 15:55
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Informationen, die die in § 2 Absatz 6a der Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023 genannte "Zuverlässigkeitsprüfung" betreffen, insbesondere alle Vermerke, jegliche Kommunikation u.Ä. zur Vorbereitung der diesbezüglichen Änderung der Hausordnung sowie alle Handlungsanweisungen, Richtlinien u.Ä., die die Durchführung dieser Zuverlässigkeitsprüfung betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279259/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antwortbescheid Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 19. Mai 2023 bitten Sie unter Bezugna…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
22. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
351,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 19. Mai 2023 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Zusendung der folgenden Informationen: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationen, die die in § 2 Absatz 6a der Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023 genannte "Zuverlässigkeitsprüfung" betreffen, insbesondere alle Vermerke, jegliche Kommunikation u.Ä. zur Vorbereitung der diesbezüglichen Änderung der Hausordnung sowie alle Handlungsanweisungen, Richtlinien u.Ä., die die Durchführung dieser Zuverlässigkeitsprüfung betreffen.“ Ihr Antrag wird hier antragsgemäß auf der Grundlage des IFG bearbeitet. Die aktuellen Datenschutzhinweise, die Sie über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages informieren, sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundestag.de/datenschutz Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwortbescheid [#279259] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausordnung des Deutschen Bundestage…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwortbescheid [#279259]
Datum
12. Juli 2023 11:11
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 7. August 2002 in der Fassung vom 27. April 2023, § 2 Absatz 6 f. - Zuverlässigkeitsprüfung“ vom 19.05.2023 (#279259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Deutscher Bundestag
IFG 2023/133: Antwortbescheid [#279259] Sehr << Antragsteller:in >> falls Sie das beigefügte am 7. Ju…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
IFG 2023/133: Antwortbescheid [#279259]
Datum
14. Juli 2023 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> falls Sie das beigefügte am 7. Juli 2023 versendete Schreiben noch nicht erreicht hat, füge ich es dieser E-Mail bei und bitte um entsprechen Mitteilung zu der darin aufgezeigten Kostenfolge. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG 2023/133: Antwortbescheid [#279259] Guten Tag, leider hat mich Ihr Schreiben bezüglich der Kostenfolge er…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG 2023/133: Antwortbescheid [#279259]
Datum
27. Juli 2023 16:45
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider hat mich Ihr Schreiben bezüglich der Kostenfolge erst heute auf dem Postweg erreicht. Ich bitte die verzögerte Antwort zu entschuldigen und teile Ihnen hiermit mit, dass ich an meinen Antrag auch angesichts der möglichen Kosten festhalten möchte. Des Weiteren bitte ich Sie, die Schwärzungen den jeweilig einschlägigen Anblehnungsgründen zuzuordnen und das Vorliegen der jeweiligen Ablehnungsgründe hinreichend darzulegen. Ich bedanke mich für Ihre Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279259/
Deutscher Bundestag
AW: IFG 2023/133: Antwortbescheid [#279259] Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag IFG 2023/133 …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: IFG 2023/133: Antwortbescheid [#279259]
Datum
22. September 2023 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag IFG 2023/133 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Zurverfügungstellung der von Ihnen beantragten Unterlagen samt Bescheidung noch in Bearbeitung ist, aber in Kürze abgeschlossen werden wird. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Antwortbescheid
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
19. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB