Hausverbot in den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Anzahl der Personen, gegen die seit dem 01.09.2023 Hausverbot in den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erteilt wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 0 Follower:innen
Lea Schubert
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Hausverbot in den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport [#289587]
Datum
5. Oktober 2023 09:16
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Personen, gegen die seit dem 01.09.2023 Hausverbot in den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erteilt wurde
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289587/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Oktober 2023 09:16
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Schubert, das Justitiariat der SenInnSport hat die Beantwortung Ihrer Anfrage übernommen. Ich …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Hausverbot in den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport [#289587]
Datum
24. Oktober 2023 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schubert, das Justitiariat der SenInnSport hat die Beantwortung Ihrer Anfrage übernommen. Ich teile Ihnen mit, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport seit dem 01.09.23 keine Hausverbote für die Räumlichkeiten unserer Dienstgebäude ausgesprochen hat. Von durch Verwaltungsaufstand entstandenen Kosten kann abgesehen werden. Mit freundlichen Grüßen
Lea Schubert
Guten Tag, vielen Dank für die Information! Wie erklären Sie sich in diesem Fall intern das Zustandekommen folgen…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Lea Schubert
Betreff
AW: Hausverbot in den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport [#289587]
Datum
28. Oktober 2023 08:46
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Information! Wie erklären Sie sich in diesem Fall intern das Zustandekommen folgenden Presseartikels? https://taz.de/Berlins-schwarz-roter-Senat/!5961059/ Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289587/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Frau Schubert, der von Ihnen genannte Artikel der taz „Wieder Rauswurf im Hause Spranger“ geht nicht…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Hausverbot in den Räumlichkeiten der Senatsverwaltung für Inneres und Sport [#289587]
Datum
1. November 2023 16:22
Status
Sehr geehrte Frau Schubert, der von Ihnen genannte Artikel der taz „Wieder Rauswurf im Hause Spranger“ geht nicht auf eine offizielle Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zurück. Aus welcher Quelle die taz ihre Informationen bezogen hat, ist diesseits nicht bekannt. Im Übrigen geht aus der Formulierung „Sie soll bereits ein Hausverbot erhalten haben“ hervor, dass es sich hierbei nicht um eine bestätigte Meldung handelt. Mit freundlichen Grüßen