Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017

1. vollständige Übersicht der Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017
2. Übersicht der Begründungen von Hausverboten in Stichworten (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.)
3. benennen Sie mir die Anzahl der mit Widerspruch angegriffenen Hausverbote nach Jahren

Ergebnis der Anfrage

Nach Aussage des Jobcenter Märkischer Kreis liegen keine gesammelten Daten vor.

Das kann man glauben, muss man aber nicht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. August 2017
  • Frist
    29. September 2017
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. vollständige …
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Betreff
Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017 [#24467]
Datum
28. August 2017 21:40
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. vollständige Übersicht der Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017 2. Übersicht der Begründungen von Hausverboten in Stichworten (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.) 3. benennen Sie mir die Anzahl der mit Widerspruch angegriffenen Hausverbote nach Jahren
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Märkischer Kreis
fragdenstaat #24467
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
fragdenstaat #24467
Datum
29. August 2017 16:44
Status
Warte auf Antwort
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Betreff
AW: fragdenstaat #24467 [#24467]
Datum
29. September 2017 07:52
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017“ vom 28.08.2017 (#24467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: AW: fragdenstaat #24467 [#24467]
Datum
28. Oktober 2017 22:11
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017“ vom 28.08.2017 (#24467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Datum
22. November 2017 20:07
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017“ vom 28.08.2017 (#24467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: AW: AW: AW: fragdenstaat #24467 [#24467]
Datum
7. Februar 2018 19:40
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017“ vom 28.08.2017 (#24467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 132 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: fragdenstaat #24467 [#24467]
Datum
4. März 2018 09:34
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017“ vom 28.08.2017 (#24467) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Märkischer Kreis
doc07115520180306162941.pdf
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
doc07115520180306162941.pdf
Datum
6. März 2018 16:31
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017“ [#24467]
Datum
8. März 2018 22:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24467 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf oberflächliche Weise bearbeitet, weil die ausweichende Antwort nur als Reaktion auf meine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erfolgt ist. Alle mir vorliegenden Hausverbote sind von dem stellvertretenden Geschäftsführer Reinhold Quenkert autorisiert und laufen bei ihm zusammen. Es darf als sicher gelten, dass er eine Dokumentation seiner Hausverbote vorhält. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720-1/001 II#0282 Sehr geehrtAntra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Hausverbote im Jobcenter Märkischer Kreis 2005-2017« [#24467] # 15-720-1/001 II#0282
Datum
14. März 2018 09:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
626,6 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720-1/001 II#0282 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Vermittlungsbitte vom 12. März 2018 # 15-720-1/001 II#0282 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsbitte vom 12. März 2018 # 15-720-1/001 II#0282
Datum
3. Juli 2018 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-720-1/001 II#0282   Sehr geehrtAntragsteller/in   anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch.     Mit freundlichen Grüßen