HCQ is effective for COVID-19 when used early: meta analysis of 156 studies Covid Analysis, October 20, 2020 (Version 28, December 4, 2020) https://hcqmeta.com/

Anfrage an: Robert Koch-Institut

ist Ihnen o.g. Studie bekannt und wird Hydroxychloroquine bei der Behandlung der an COVID-19-Erkrankten eingesetzt, wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
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Sabine Volmer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ist Ihnen o.g. S…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Sabine Volmer
Betreff
HCQ is effective for COVID-19 when used early: meta analysis of 156 studies Covid Analysis, October 20, 2020 (Version 28, December 4, 2020) https://hcqmeta.com/ [#205149]
Datum
6. Dezember 2020 21:24
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ist Ihnen o.g. Studie bekannt und wird Hydroxychloroquine bei der Behandlung der an COVID-19-Erkrankten eingesetzt, wenn ja, wo und mit welchem Ergebnis?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Volmer Anfragenr: 205149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205149/ Postanschrift Sabine Volmer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Volmer
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 06.12.2020 Sehr geehrte Frau Volmer, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.12.2020
Datum
7. Dezember 2020 18:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Volmer, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-244. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.12.2020 [#205149] Sehr geehrte Frau Volmer, zu Ihr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 06.12.2020 [#205149]
Datum
7. Januar 2021 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Volmer, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Am bzw. durch das Robert Koch-Institut (RKI) werden keine Studien zu Chloroquin/Hydroxychloroquin durchgeführt. Dem entsprechend liegen uns keine amtlichen Informationen nach dem IFG vor. Chloroquin und Hydroxychloroquin werden im Rahmen multipler klinischer Studien weltweit an Patienten mit COVID-19 untersucht. Hydroxychloroquin wird insgesamt als nebenwirkungsärmer favorisiert. Bisher gibt es keine Evidenz für die Wirksamkeit, aufgrund veröffentlichter Ergebnisse wurden auch einige Studien zu Chloroquin/Hydroxychloroquin beendet. Der Einsatz außerhalb klinischer Studien ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu empfehlen. In Deutschland startete unter anderem an mehreren Studienzentren COMIHY, eine RCT-Studie mit Placebo kontrollierter Gabe von Hydroxychloroquin bei COVID-19 Patienten mit milden bis moderaten Symptomen. Über die Seite des DZIF (https://dzif.clinicalsite.org/de/cat/2084#c2084) können weitere der in Deutschland laufenden Studien eingesehen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die internationale Studien-Datenbank https://clinicaltrials.gov/ . Mit freundlichen Grüßen