Hebesetze in Geseke

alle Änderungen der Hebesetze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und Gewerbesteuer seit 2010

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >> al…
An Kommunalverwaltung Geseke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hebesetze in Geseke [#271016]
Datum
21. Februar 2023 13:05
An
Kommunalverwaltung Geseke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >>
alle Änderungen der Hebesetze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und Gewerbesteuer seit 2010
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271016/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Geseke
Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage per Mail nach d…
Von
Kommunalverwaltung Geseke
Betreff
[extern] Hebesetze in Geseke [#271016]
Datum
22. Februar 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage per Mail nach dem IFG NRW vom 21. Februar 2023. Die Stadt Geseke wird sich innerhalb der im Informationsfreiheitsgesetz NRW vorgesehenen Frist zu Ihrer Anfrage äußern. Mit freundlichem Gruß

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Kommunalverwaltung Geseke
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage per Mail nach dem IFG NRW vom 21. Febru…
Von
Kommunalverwaltung Geseke
Betreff
AW: [extern] Hebesetze in Geseke [#271016]
Datum
17. März 2023 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage per Mail nach dem IFG NRW vom 21. Februar 2023 zur Zusendung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und Gewerbesteuer seit 2010. Hiermit beantworten wir Ihr Auskunftsersuchen form- und fristgerecht wie folgt: JahrHebesatz Grundsteuer AHebesatz Grundsteuer BHebesatz Gewerbesteuer 2010220 v.H.381 v.H.403 v.H. 2011220 v.H.381 v.H.403 v.H. 2012220 v.H.419 v.H.419 v.H. 2013220 v.H.419. v.H.419 v.H. 2014220 v.H.419 v.H.419 v.H. 2015279 v.H.477 v.H.427 v.H. 2016320 v.H.520 v.H.427 v.H. 2017320 v.H.520 v.H.427 v.H. 2018320 v.H.520 v.H.427 v.H. 2019320 v.H.520 v.H.427 v.H. 2020320 v.H.490 v.H.427 v.H. 2021320 v.H.490 v.H.427 v.H. 2022320 v.H.490 v.H.427 v.H. 2023390 v.H.560 v.H.450 v.H. Kostenentscheidung: Die Erteilung dieser Auskunft ist gebührenfrei (Ziffer 1.1 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW). Weiterer Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2 IFG NRW bin ich verpflichtet, Sie auf Ihr Recht hinzuweisen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichem Gruß