Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt.

Ich bin auf Heets umgestiegen und würde mir gerne einen kleinen Vorrat aus Ägypten mitbringen. Wenn man sie aus Tschechien mitbringt zählen sie als Pfeifentabak und die Vorgabe sagt 1kg, das heißt 16 Stangen.
Ich möchte diese natürlich für mich nutzen, weil es dort auch Sorten gibt, die man hier nicht bekommen kann. Ich fliege im kommenden Monat und möchte auf Nummer sicher gehen. Vielen lieben Dank.

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  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 2 Follower:innen
schokoladen süchtig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin auf Heets…
An Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg Details
Von
schokoladen süchtig
Betreff
Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt. [#225297]
Datum
21. Juli 2021 11:54
An
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf Heets umgestiegen und würde mir gerne einen kleinen Vorrat aus Ägypten mitbringen. Wenn man sie aus Tschechien mitbringt zählen sie als Pfeifentabak und die Vorgabe sagt 1kg, das heißt 16 Stangen. Ich möchte diese natürlich für mich nutzen, weil es dort auch Sorten gibt, die man hier nicht bekommen kann. Ich fliege im kommenden Monat und möchte auf Nummer sicher gehen. Vielen lieben Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen schokoladen süchtig Anfragenr: 225297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225297/
Mit freundlichen Grüßen schokoladen süchtig
schokoladen süchtig
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlau…
An Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg Details
Von
schokoladen süchtig
Betreff
AW: Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt. [#225297]
Datum
24. August 2021 08:26
An
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt.“ vom 21.07.2021 (#225297) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen schokoladen süchtig Anfragenr: 225297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225297/
schokoladen süchtig
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schokoladen süchtig
Betreff
AW: Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt. [#225297]
Datum
24. August 2021 08:26
An
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt.“ vom 21.07.2021 (#225297) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen schokoladen süchtig Anfragenr: 225297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225297/
schokoladen süchtig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erla…
An Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg Details
Von
schokoladen süchtig
Betreff
AW: Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt. [#225297]
Datum
18. September 2021 11:40
An
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt.“ vom 21.07.2021 (#225297) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen schokoladen süchtig Anfragenr: 225297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225297/

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Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg ist eine Ermitt…
Von
Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
Betreff
Antw: AW: Heets aus Ägypten, wie viele Stangen sind erlaubt. [#225297]
Datum
24. September 2021 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg ist eine Ermittlungsbehörde des Bundes und kann Ihnen hierüber keine Auskünfte geben. Eine Auskunft bzgl. Ihrer Frage können sie entweder Online: https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html oder bei Ihrem zuständigen Zollamt https://www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/Startseite/dienststellensuche_node.html;jsessionid=FBABDDAA5CB1A889594A265ED60C751A.internet411 erhalten. Mit freundlichen Grüßen