Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals "Am Kurpfalzring 71"

Hiermit ist Informationszugang beantragt

1.
zu allen Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz "Landesamt für Denkmapflege Baden-Württemberg" im Zusammenhang einer vollständig erhaltenen größeren Villa des wohl späten 19. Jahrhunderts "Heidelberg-Wieblingen, Kurpfalzring 71" in Eigentum der Stadt Heidelberg. Nach Abbruch der gesetzlich geschützten Sache ist das Areal seit 8 Jahren unbebaut.

2.
zur Fotodokumentation des bis kurz vor Abbruch bewohnten Baudenkmals.

3.
in das Geheimverfahren zur Abwägung zwischen Interessen die das Denkmalpflegeamt für die Allgemeinheit vertritt, sowie Interessen der amtlichen Wirtschaftsförderung der Stadt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde (sog. "Zumutbarkeitsberechnung") ... sofern nicht vorliegend in das Ergebnis der Berechnung nebst Begründung.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist Informationszugang bea…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals "Am Kurpfalzring 71" [#296737]
Datum
9. Januar 2024 21:53
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist Informationszugang beantragt 1. zu allen Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz "Landesamt für Denkmapflege Baden-Württemberg" im Zusammenhang einer vollständig erhaltenen größeren Villa des wohl späten 19. Jahrhunderts "Heidelberg-Wieblingen, Kurpfalzring 71" in Eigentum der Stadt Heidelberg. Nach Abbruch der gesetzlich geschützten Sache ist das Areal seit 8 Jahren unbebaut. 2. zur Fotodokumentation des bis kurz vor Abbruch bewohnten Baudenkmals. 3. in das Geheimverfahren zur Abwägung zwischen Interessen die das Denkmalpflegeamt für die Allgemeinheit vertritt, sowie Interessen der amtlichen Wirtschaftsförderung der Stadt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde (sog. "Zumutbarkeitsberechnung") ... sofern nicht vorliegend in das Ergebnis der Berechnung nebst Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296737/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!