Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals "Czernyring Ecke Max-Jarecki-Straße".
Informationszugang betr. Abbruch Baudenkmal "Heidelberg Czernyring Ecke Max-Jarecki-Straße":
1.
Stellungnahmen des Fachamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg.
2.
Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde Heidelberg.
3.
Stellungnahmen seitens dem Bauamtsleiter, dem Baubürgermeister, dem Oberbürgermeister.
3.
Zumutbarkeitsberechnung der Denkmalschutzbehörde Heidelberg.
4.
Angewandte Entscheidungsvorgabe bzw. -Kriterium in der Zumutbarkeitsberechnung.
5.
Fotodokumentation vor Abbruch.
6.
Historische Bauakte inkl. Entwufsplänen.
7.
Amtliches Geschäfts- und Aktenzeichen der Stadt Heidelberg im hiermit vorgelegten Anspruch.
... aus folgenden Gründen heraus:
Das repräsentative Baudenkmal aus der Zeit ca. 1908-1915 mit kunsthandwerklich gegliederter Fassade sowie historisch-städtebaulicher Bedeutung aufgrund dessen Ecklage war weitestgehend original erhalten einschließlich einer Gaststädte die seit Errichtung des Bauwerks bis zur Abbruchentscheidung betrieben wurde. Alle historischen Merkmale des Innenausbaus einschließlich Treppenhaus waren seit mehr als 100 Jahren unverändert überkommen. Das Bauwerk unterstand seit dem Jahre 1972 dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Der Abbruch bedurfte gesetzlicher Verfahrensweisen in die ich mit hier vorgelegten Antrag Aktenzugang nehme dahingehend gesetzlich anspruchsberechtigt.
Für Ausschließen übermäßigen Verwaltungsaufwandes und Entstehens übermäßiger Kosten nehme ich Aktenzugang selbst vor. Da sich das Baudenkmal in Eigentum der Stadt Heidelberg befand dürfte kein übermäßiger Aufwand für Schwärzungen bestehen. Mit nachvollziehbar begründeten Schwärzungen bin ich einverstanden. Bis 2022 waren die Akten der Stadt Heidelberg zu digitalisieren. Mit Informationszugang und Schwärzungen in der Weise bin ich einverstanden.
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Datum18. April 2024
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22. Mai 2024
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