Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals "Czernyring Ecke Max-Jarecki-Straße".

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Informationszugang betr. Abbruch Baudenkmal "Heidelberg Czernyring Ecke Max-Jarecki-Straße":

1.
Stellungnahmen des Fachamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg.

2.
Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde Heidelberg.

3.
Stellungnahmen seitens dem Bauamtsleiter, dem Baubürgermeister, dem Oberbürgermeister.

3.
Zumutbarkeitsberechnung der Denkmalschutzbehörde Heidelberg.

4.
Angewandte Entscheidungsvorgabe bzw. -Kriterium in der Zumutbarkeitsberechnung.

5.
Fotodokumentation vor Abbruch.

6.
Historische Bauakte inkl. Entwufsplänen.

7.
Amtliches Geschäfts- und Aktenzeichen der Stadt Heidelberg im hiermit vorgelegten Anspruch.

... aus folgenden Gründen heraus:

Das repräsentative Baudenkmal aus der Zeit ca. 1908-1915 mit kunsthandwerklich gegliederter Fassade sowie historisch-städtebaulicher Bedeutung aufgrund dessen Ecklage war weitestgehend original erhalten einschließlich einer Gaststädte die seit Errichtung des Bauwerks bis zur Abbruchentscheidung betrieben wurde. Alle historischen Merkmale des Innenausbaus einschließlich Treppenhaus waren seit mehr als 100 Jahren unverändert überkommen. Das Bauwerk unterstand seit dem Jahre 1972 dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Der Abbruch bedurfte gesetzlicher Verfahrensweisen in die ich mit hier vorgelegten Antrag Aktenzugang nehme dahingehend gesetzlich anspruchsberechtigt.

Für Ausschließen übermäßigen Verwaltungsaufwandes und Entstehens übermäßiger Kosten nehme ich Aktenzugang selbst vor. Da sich das Baudenkmal in Eigentum der Stadt Heidelberg befand dürfte kein übermäßiger Aufwand für Schwärzungen bestehen. Mit nachvollziehbar begründeten Schwärzungen bin ich einverstanden. Bis 2022 waren die Akten der Stadt Heidelberg zu digitalisieren. Mit Informationszugang und Schwärzungen in der Weise bin ich einverstanden.

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationszugang betr. Abbruch…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals "Czernyring Ecke Max-Jarecki-Straße". [#306721]
Datum
18. April 2024 23:26
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationszugang betr. Abbruch Baudenkmal "Heidelberg Czernyring Ecke Max-Jarecki-Straße": 1. Stellungnahmen des Fachamtes für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg. 2. Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde Heidelberg. 3. Stellungnahmen seitens dem Bauamtsleiter, dem Baubürgermeister, dem Oberbürgermeister. 3. Zumutbarkeitsberechnung der Denkmalschutzbehörde Heidelberg. 4. Angewandte Entscheidungsvorgabe bzw. -Kriterium in der Zumutbarkeitsberechnung. 5. Fotodokumentation vor Abbruch. 6. Historische Bauakte inkl. Entwufsplänen. 7. Amtliches Geschäfts- und Aktenzeichen der Stadt Heidelberg im hiermit vorgelegten Anspruch. ... aus folgenden Gründen heraus: Das repräsentative Baudenkmal aus der Zeit ca. 1908-1915 mit kunsthandwerklich gegliederter Fassade sowie historisch-städtebaulicher Bedeutung aufgrund dessen Ecklage war weitestgehend original erhalten einschließlich einer Gaststädte die seit Errichtung des Bauwerks bis zur Abbruchentscheidung betrieben wurde. Alle historischen Merkmale des Innenausbaus einschließlich Treppenhaus waren seit mehr als 100 Jahren unverändert überkommen. Das Bauwerk unterstand seit dem Jahre 1972 dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Der Abbruch bedurfte gesetzlicher Verfahrensweisen in die ich mit hier vorgelegten Antrag Aktenzugang nehme dahingehend gesetzlich anspruchsberechtigt. Für Ausschließen übermäßigen Verwaltungsaufwandes und Entstehens übermäßiger Kosten nehme ich Aktenzugang selbst vor. Da sich das Baudenkmal in Eigentum der Stadt Heidelberg befand dürfte kein übermäßiger Aufwand für Schwärzungen bestehen. Mit nachvollziehbar begründeten Schwärzungen bin ich einverstanden. Bis 2022 waren die Akten der Stadt Heidelberg zu digitalisieren. Mit Informationszugang und Schwärzungen in der Weise bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 306721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306721/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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