Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals der Bauzeit ca. 1912-14

Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt in Bezug auf den Abbruch des Baudenkmals "Heidelberg, Max-Jarecki-Strasse Ecke Czernyring", aus wohl 1912 - 1914:

Informationszugang

1.
zu allen Stellungnahmen und Aufzeichnungen des Landesamtes für Denkmalpflege,

2.
zur Fotodokumentation,

3.
zum Ergebnis im Abwägungsverfahren der Denkmalschutzbehörde Heidelberg sog. "Zumutbarkeitsberechnung" (geheime im gesetzlich öfffentlichen Interesse § 2 Abs. 1 DSchG BW)

im folgenden Zusammenhang:

Innerhalb des "Deutschlands größten innerstädtischen Siedlungsprojektes" handelte es sich um das markanteste historische Gebäude mit vielgestaltiger Sandsteinfassade in Formen der späten Gründerzeit nach 1900 (siehe "Rhein-Neckar-Zeitung" 03.12.2028: "Ende von über 100 Jahren Geschichte: Am Montag standen von dem einst stolzen Gebäude fast nur noch die Grundmauern").

Die "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland Stadtkreis Heidelberg" des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg würdigt zu dieser Örtlichkeit nur den benachbarten Neubau (1993), welcher "ins Auge fällt mit seinen zylindrischen Kopfbau, überhöhten Treppenhäusern und rhytmisierten Flügeln", während der nicht zu übersehende Gegenstand des gesetzlichen Denkmalschutzes und Denkmalpflege nicht mal erwähnt wird.

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  • Datum
    10. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt i…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals der Bauzeit ca. 1912-14 [#296745]
Datum
10. Januar 2024 00:35
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt in Bezug auf den Abbruch des Baudenkmals "Heidelberg, Max-Jarecki-Strasse Ecke Czernyring", aus wohl 1912 - 1914: Informationszugang 1. zu allen Stellungnahmen und Aufzeichnungen des Landesamtes für Denkmalpflege, 2. zur Fotodokumentation, 3. zum Ergebnis im Abwägungsverfahren der Denkmalschutzbehörde Heidelberg sog. "Zumutbarkeitsberechnung" (geheime im gesetzlich öfffentlichen Interesse § 2 Abs. 1 DSchG BW) im folgenden Zusammenhang: Innerhalb des "Deutschlands größten innerstädtischen Siedlungsprojektes" handelte es sich um das markanteste historische Gebäude mit vielgestaltiger Sandsteinfassade in Formen der späten Gründerzeit nach 1900 (siehe "Rhein-Neckar-Zeitung" 03.12.2028: "Ende von über 100 Jahren Geschichte: Am Montag standen von dem einst stolzen Gebäude fast nur noch die Grundmauern"). Die "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland Stadtkreis Heidelberg" des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg würdigt zu dieser Örtlichkeit nur den benachbarten Neubau (1993), welcher "ins Auge fällt mit seinen zylindrischen Kopfbau, überhöhten Treppenhäusern und rhytmisierten Flügeln", während der nicht zu übersehende Gegenstand des gesetzlichen Denkmalschutzes und Denkmalpflege nicht mal erwähnt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296745/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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