Heidelberg: Abriss eines Baudenkmals
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt auf unbehinderte Inanspruchnahme der Informationsfreiheit Baden-Württembergs, Deutschlands und Europas mittels Zugang
1.
zur historischen Planungsakte der Stadt Heidelberg "Ludolf-Krehl-Strasse 29" (siehe google maps) die hier abgerissene historische Villa ca. 1920er Jahre betreffend - möglicherweise aus dem Umfeld der sog. "Stuttgarter Schule" um Paul Schmitthenner/Paul Bonatz - und seit dem Jahre 1972 dem Denkmalschutz Baden-Württembergs unterliegend,
2.
zur Fotodokumentation der im öffentlichen Interesse geschützten Sache vor Abbruch,
3.
zu allen fachlichen Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz Landesdenkmalamt Baden-Württemberg sowie der Abteilung "Technik" der Denkmalschutzbehörde Heidelberg,
4.
zur Zumutbarkeitsberechnung der Denkmalschutzbehörde Heidelberg einschließlich des vorgegeben anzuwendenden Entscheidungskriteriums,
5.
zum namentlichen Auftraggeber der Stadt Heidelberg, der an Stelle des zerstörten Baudenkmals ein schätzungsweise um 500 - 700% größeres Bauvolumen genehmigte mit dessen guten Einfügen in die Eigenart der Umgebung i.S. Baugesetzbuch BW aus welchen Gründen genau heraus.
Mit dem Schwärzen von Namen bin ich einverstanden. Die Akten oder Aktenteile können digitalisiert vorgelegt werden bzw. waren bis Ende 2020 ohnehin zu digitalisieren aus Gründen einfachen Informationszugang zuz Vermeidung des Entstehens übermäßigen amtlichen Bearbeitungsaufwandes.
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Datum4. April 2024
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7. Mai 2024
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