Heidelberg: Abriss eines bedeutenden Baudenkmals der Nachkriegsmoderne

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Zu den in Heidelberg zerstörten Baudenkmalen Berliner Strasse 6-8 - vormals Firmenzentrale Heidelberg Zement - als eine Sachgesamtheit aus Verwaltungsgebäude, Casino und Skulpturengarten ist hiermit Aktenzugang nach LIFG BW / VIG / GG / EMRK / Tromsö-Konvention beantragt:

1.
Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde Heidelberg inkl. aller Anschreiben an das LAD BW,

2.
Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz LAD BW,

3.
Fotodokumentation vor Zerstörung von Baulichkeiten und Gartenanlage einschließlich Skulpturen,

4.
Verbleib der Skulpturen bedeutender Künstler u.a. Theo Kerg, Th. Haucks, E.W. Kunz, u.a.

5.
Zumutbarkeitsberechnung,

6.
Entscheidungskriterium in der Berechnung der Zumutbarkeit,

7.
Schriftprotokolle im Falle rein mündlicher Verwaltung,

8.
Amtliches Aktenzeichen im hier vorgelegten Antrag,

9.
Begründung aus der heraus der Antrag in gesetzlicher Frist nicht bearbeitet wird (sofern der Fall),

10.
Nachvollziehbarkeit von Kosten im Aktenzugang sofern erhoben.

aus folgenden Gründen:

Die Firmenzentrale von HD-Zement gehörte zusammen mit der Villa Giulini in Heidelberg (abgerissen) zu den herausragenden Baudenkmalen der Nachkriegsmoderne in Baden-Württemberg und Deutschland, war das Ergebnis eines internationalen Architektenwettbewerbs, orientierte sich am Vorbild des GM-Technical Centers (Michigan) Eero Saarinens mit dem dort seit dem Jahre 2000 bestehenden höchsten Denkmalstatus der Vereinigten Staaten einer National Historic Landmark sowie an den Bauten des Betonschalenpioniers Felix Candela, war ein Hauptwerk des München Architekten Josef Wiedemann der die Vorbilder vor Ort studierte, war eingebettet in einen Skulpturengarten mit Künstlern wie Theo Kerg (Sorbonne Paris / Schüler Paul Klee / Kerg-Museum Schriesheim bei Heidelberg), und war deshalb seit dem Jahre 2010 dahingehend im Architekturführer Heidelberg - 9 Jahre vor Zerstörung - vom Leiter des Bauamtes der Universität Heidelberg entsprechend gewürdigt. Das Casinogebäude der Anlage (Pressefoto RNZ 20.04.2027: Wie ein Gebäude zum Denkmal wird) war mit der originalen Innenausstattung der frühen 60er Jahre erhalten. Das Benachrichtigen des Landesdenkmalamt LAD über Abbruchplanung oder deren Genehmigens lag in Verantwortung der Stadt Heidelberg / des Baubürgermeisters / des Oberbürgermeisters. Das Kerg-Museum war nicht informiert. Mit begründeten Schwärzungen von Namen bin ich einverstanden. Die Akten der Stadt Heidelberg waren bis 2020 zu digitalisieren für leichten Informationszugang.

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu den in Heidelberg zerstörten Ba…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Abriss eines bedeutenden Baudenkmals der Nachkriegsmoderne [#305252]
Datum
6. April 2024 22:45
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu den in Heidelberg zerstörten Baudenkmalen Berliner Strasse 6-8 - vormals Firmenzentrale Heidelberg Zement - als eine Sachgesamtheit aus Verwaltungsgebäude, Casino und Skulpturengarten ist hiermit Aktenzugang nach LIFG BW / VIG / GG / EMRK / Tromsö-Konvention beantragt: 1. Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde Heidelberg inkl. aller Anschreiben an das LAD BW, 2. Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz LAD BW, 3. Fotodokumentation vor Zerstörung von Baulichkeiten und Gartenanlage einschließlich Skulpturen, 4. Verbleib der Skulpturen bedeutender Künstler u.a. Theo Kerg, Th. Haucks, E.W. Kunz, u.a. 5. Zumutbarkeitsberechnung, 6. Entscheidungskriterium in der Berechnung der Zumutbarkeit, 7. Schriftprotokolle im Falle rein mündlicher Verwaltung, 8. Amtliches Aktenzeichen im hier vorgelegten Antrag, 9. Begründung aus der heraus der Antrag in gesetzlicher Frist nicht bearbeitet wird (sofern der Fall), 10. Nachvollziehbarkeit von Kosten im Aktenzugang sofern erhoben. aus folgenden Gründen: Die Firmenzentrale von HD-Zement gehörte zusammen mit der Villa Giulini in Heidelberg (abgerissen) zu den herausragenden Baudenkmalen der Nachkriegsmoderne in Baden-Württemberg und Deutschland, war das Ergebnis eines internationalen Architektenwettbewerbs, orientierte sich am Vorbild des GM-Technical Centers (Michigan) Eero Saarinens mit dem dort seit dem Jahre 2000 bestehenden höchsten Denkmalstatus der Vereinigten Staaten einer National Historic Landmark sowie an den Bauten des Betonschalenpioniers Felix Candela, war ein Hauptwerk des München Architekten Josef Wiedemann der die Vorbilder vor Ort studierte, war eingebettet in einen Skulpturengarten mit Künstlern wie Theo Kerg (Sorbonne Paris / Schüler Paul Klee / Kerg-Museum Schriesheim bei Heidelberg), und war deshalb seit dem Jahre 2010 dahingehend im Architekturführer Heidelberg - 9 Jahre vor Zerstörung - vom Leiter des Bauamtes der Universität Heidelberg entsprechend gewürdigt. Das Casinogebäude der Anlage (Pressefoto RNZ 20.04.2027: Wie ein Gebäude zum Denkmal wird) war mit der originalen Innenausstattung der frühen 60er Jahre erhalten. Das Benachrichtigen des Landesdenkmalamt LAD über Abbruchplanung oder deren Genehmigens lag in Verantwortung der Stadt Heidelberg / des Baubürgermeisters / des Oberbürgermeisters. Das Kerg-Museum war nicht informiert. Mit begründeten Schwärzungen von Namen bin ich einverstanden. Die Akten der Stadt Heidelberg waren bis 2020 zu digitalisieren für leichten Informationszugang.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 305252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305252/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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