Heidelberg: Aktenzugang zu sog. "Arisierungsmaßnahmen" und Entschädigungen.

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG:

Sehr gehrte Damen und Herren,

Hiermit ist Informations- und Aktenzugang beantragt alle sog. "Arisierungsmaßnahmen" in Heidelberg als ein Zentrum des Nationalsozialismus betreffend bis 1945 - einschließlich der Entschädigungsverfahren danach - in Bezug zunächst auf folgender Liegenschaften:

1.
Plöck 48-50,

2.
Sofienstrasse 12,

3.
Mönchhofstr. 12,

4.
Mönchhofstraße 29,

5.
Zeppelinstraße 1,

6.
Zeppelinstraße 3,

7.
Häusserstrasse 10-12.

Der Aktenzugang ist bei den Ämtern und Behördenstellen der Stadt Heidelberg beantragt, bei denen sich Akten, Aktenteile und Hinweise in diesem Zusammenhang befinden oder befinden könnten wie naheliegend zunächst beim Amt für Liegenschaften, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt, Polizeiaktenarchiv, Ordnungsamt, Amt für Baurecht, Amt für Finanzen, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Denkmalschutzbehörde, Oberbürgermeisteramt - jeweils unter deren damaligen Bezeichnungen, sowie vorbehaltlich des Aktenzugangs bei Ämtern und Stellen der Stadt Heidlberg, in der sich weitere Hinweise zum Informationsbegehren finden könnten.

Kein Aktenzugang ist beantragt beim Stadtarchiv Heidelberg, das bereits mehrfach erklärte zu diesen mehr als 70 Jahre zurückliegenden Vorgängen über keine Akten, Aktenteile oder Hinweise in Bezug auf spezifische Baulichkeiten und Personen zu verfügen.

Mit nachvollziehbar rechtlich begründeten Schwärzungen geschützter Daten bin ich einverstanden, desgleichen mit dem zusätzlichen Verwenden digitalisierter Akten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG: Sehr gehrte Damen und Herren, Hiermit ist Informations- und Aktenzugang beantrag…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Aktenzugang zu sog. "Arisierungsmaßnahmen" und Entschädigungen. [#299824]
Datum
10. Februar 2024 20:29
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG: Sehr gehrte Damen und Herren, Hiermit ist Informations- und Aktenzugang beantragt alle sog. "Arisierungsmaßnahmen" in Heidelberg als ein Zentrum des Nationalsozialismus betreffend bis 1945 - einschließlich der Entschädigungsverfahren danach - in Bezug zunächst auf folgender Liegenschaften: 1. Plöck 48-50, 2. Sofienstrasse 12, 3. Mönchhofstr. 12, 4. Mönchhofstraße 29, 5. Zeppelinstraße 1, 6. Zeppelinstraße 3, 7. Häusserstrasse 10-12. Der Aktenzugang ist bei den Ämtern und Behördenstellen der Stadt Heidelberg beantragt, bei denen sich Akten, Aktenteile und Hinweise in diesem Zusammenhang befinden oder befinden könnten wie naheliegend zunächst beim Amt für Liegenschaften, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt, Polizeiaktenarchiv, Ordnungsamt, Amt für Baurecht, Amt für Finanzen, Rechtsamt, Rechnungsprüfungsamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Denkmalschutzbehörde, Oberbürgermeisteramt - jeweils unter deren damaligen Bezeichnungen, sowie vorbehaltlich des Aktenzugangs bei Ämtern und Stellen der Stadt Heidlberg, in der sich weitere Hinweise zum Informationsbegehren finden könnten. Kein Aktenzugang ist beantragt beim Stadtarchiv Heidelberg, das bereits mehrfach erklärte zu diesen mehr als 70 Jahre zurückliegenden Vorgängen über keine Akten, Aktenteile oder Hinweise in Bezug auf spezifische Baulichkeiten und Personen zu verfügen. Mit nachvollziehbar rechtlich begründeten Schwärzungen geschützter Daten bin ich einverstanden, desgleichen mit dem zusätzlichen Verwenden digitalisierter Akten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner Anfragenr: 299824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299824/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Andreas Zoeltner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Heidelberg: Aktenzugang zu sog. "Arisierungsmaßnahmen" …
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Heidelberg: Aktenzugang zu sog. "Arisierungsmaßnahmen" und Entschädigungen. [#299824]
Datum
15. März 2024 22:54
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Heidelberg: Aktenzugang zu sog. "Arisierungsmaßnahmen" und Entschädigungen.“ vom 10.02.2024 (#299824) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
22. März 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen fassen wir Ihre oben im Betreff genannten Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, zusammen (Aktenzeichen 30.26.01-2024-Zoeltner). Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Informationsbegehrens keinesfalls um eine einfache, gebührenfreie Anfrage handelt. Die Bearbeitung wird im Übrigen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
9. April 2024 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, bezüglich Ihrer oben genannten LIFG-Anträge, die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, teilen wir Ihnen zusammengefasst Folgendes mit: Nach Rückmeldung der betroffenen Ämter gibt es hierzu Informationen im Umfang von insgesamt 106 Akten (11.755 Seiten). Die Bearbeitung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt daher voraussichtlich insgesamt 21.266,15 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Gebühr einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Andreas Zoeltner
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] …
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#299824]
Datum
10. April 2024 00:09
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
09. April 2024 Betr.: LIFG-Antrag FragDenStaat #299824 Zur Antwort der Stadt Heidelberg vom 09. April 2024: Sehr << Anrede >> offenbar liegt seitens der Heidelberger Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit i.A. ein Versehen vor: Der Antrag #299824 für informationsberechtigten Zugang bezieht sich leicht zu ersehen gerade nicht auf zwischen 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangene LIFG-Anträge, sondern vielmehr auf den hier in der Frist am 21.02.2024 abgelaufenen. Zusammenfassung mit anderen LIFG-Anträgen war nicht beantragt. Als Ergebnis des Vorbereitens spezifizierten Aktenzugangs seitens der Stadt Heidelberg gibt es im öffentlichen Interesse des Anliegens Ihrer Nachricht zufolge einen Informationsumfang auf 11.755 Seiten in 106 Akten mit voraussichtlichen Bearbeitungskosten in Höhe von 21.266,15 Euro sofern sie Zugang nehmen würde. Auch dies war und ist nicht beantragt, sondern Zugang durch mich. Bitte teilen Sie mir - dahingehend anspruchsberechtigt - deshalb mit: 1. Unter welchen genauen Suchkriterien in Bearbeitung von Akten ergab sich die Summe von 21.266,15 Euro im Falle deren Sichtens durch die Stadt Heidelberg? 2. Sind Sie mit Inanspruchnahme meiner Zeit für Informationszugang in diesen 106 Akten und ggbfs. betreffender Nebenakten einverstanden? 3. Sofern nicht, aus welchen Gründen heraus nicht? Die unverzügliche Frist für Bezugnahme der Stadt Heidelberg ergibt sich aus der Sofort-Bestimmung des Gesetzes - hiermit beansprucht bis 21. April 2024. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 299824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299824/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>