Heidelberg: Arisierung und gesetzlicher Denkmalschutz Baudenkmal "Unter der Schanz 1"

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Zu unter hier unter "Betreff" bezeichneten Sache und Sachverhalten ist hiermit Akten- bzw. Informationszugang beantragt in den Haupt- und Nebenakten der Stadt Heidelberg einschließlich der nicht-öffentlichen, in denen sich die beanspruchten Informationen befinden oder befinden könnten hinsichtlich

I.
Umstände in Besitzwechseln zwischen 1933 und 1953 inkl. Restitution,

II.
Umstände des Erbauens des heutigen Baudenkmals vor 1914,

III.
öffentlichen Interessen § 2 DSchG BW in Bezug auf Denkmalschutz und Denkmalpflege nach 1976,

bei

1.
Amt für Baurecht und Denkmalschutz,

2.
Amt für Finanzen und Liegenschaften,

3.
Ordnungsamt,

4.
Rechtsamt,

5.
Amt des Oberbürgermeisters,

6.
Stadt Heidelberg als Polizeibehörde,

u.a.

ggfs. unter den vormaligen Bezeichnungen der jeweiligen Ämter, Behörden, und Zuständigkeiten.

Mit begründet erforderlichen Schwärzungen bin ich einverstanden.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu unter hier unter "Betreff&…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Arisierung und gesetzlicher Denkmalschutz Baudenkmal "Unter der Schanz 1" [#297726]
Datum
19. Januar 2024 00:26
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu unter hier unter "Betreff" bezeichneten Sache und Sachverhalten ist hiermit Akten- bzw. Informationszugang beantragt in den Haupt- und Nebenakten der Stadt Heidelberg einschließlich der nicht-öffentlichen, in denen sich die beanspruchten Informationen befinden oder befinden könnten hinsichtlich I. Umstände in Besitzwechseln zwischen 1933 und 1953 inkl. Restitution, II. Umstände des Erbauens des heutigen Baudenkmals vor 1914, III. öffentlichen Interessen § 2 DSchG BW in Bezug auf Denkmalschutz und Denkmalpflege nach 1976, bei 1. Amt für Baurecht und Denkmalschutz, 2. Amt für Finanzen und Liegenschaften, 3. Ordnungsamt, 4. Rechtsamt, 5. Amt des Oberbürgermeisters, 6. Stadt Heidelberg als Polizeibehörde, u.a. ggfs. unter den vormaligen Bezeichnungen der jeweiligen Ämter, Behörden, und Zuständigkeiten. Mit begründet erforderlichen Schwärzungen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 297726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297726/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
22. März 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen fassen wir Ihre oben im Betreff genannten Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, zusammen (Aktenzeichen 30.26.01-2024-Zoeltner). Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Informationsbegehrens keinesfalls um eine einfache, gebührenfreie Anfrage handelt. Die Bearbeitung wird im Übrigen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
9. April 2024 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, bezüglich Ihrer oben genannten LIFG-Anträge, die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, teilen wir Ihnen zusammengefasst Folgendes mit: Nach Rückmeldung der betroffenen Ämter gibt es hierzu Informationen im Umfang von insgesamt 106 Akten (11.755 Seiten). Die Bearbeitung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt daher voraussichtlich insgesamt 21.266,15 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Gebühr einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Zoeltner
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] …
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#297726]
Datum
9. April 2024 23:30
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
A. Zoeltner, Heidelberg 09. April 2024 Betr.: LIFG-Antrag FragDenStaat #297725 Zur Antwort der Stadt Heidelberg vom 09. April 2024: Sehr << Anrede >> Seitens der Heidelberger Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit liegt i.A. ein Versehen vor. Der Antrag #297726 für informationsberechtigten Zugang zu Arisierungsakten und Denkmalschutz bei der Liegenschaft Heidelberg Unter der Schanz 1 bezieht sich leicht zu ersehen gerade nicht auf zwischen 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangene LIFG-Anträge, sondern vielmehr auf den hier in der Frist am 21.02.2024 abgelaufenen. Eine Zusammenfassung mit anderen LIFG-Anträgen war nicht beantragt. Als Ergebnis des Vorbereitens spezifierten Aktenzugangs seitens der Stadt Heidelberg gibt es im öffentlichen Interesse des Anliegens Ihrer Nachricht zufolge einen Informationsumfang auf 11.755 Seiten in 106 Akten mit voraussichtlichen Bearbeitungskosten in Höhe von 21.266,15 Euro, sofern sie Zugang nehmen würde. Auch dies war und ist nicht beantragt, sondern Zugang durch mich. Bitte teilen Sie mir - dahingehend anspruchsberechtigt - deshalb mit: 1. Unter welchen genauen Suchkriterien in Bearbeitung von Akten ergab sich die Summe von 21.266,15 Euro im Falle deren Sichtens durch die Stadt Heidelberg? 2. Sind Sie mit Inanspruchnahme meiner Zeit für Bearbeiten dieser 106 Akten und ggbfs. betreffender Nebenakten einschließlich der mit "Geheim!" und "Verbergen!" qualifizierten Akten und Aktenteile einverstanden? 3. Sofern nicht, aus welchen Gründen heraus nicht? Für Vereinfachen und Entlasten der Stadt Heidelberg fasse ich auf Anregen der Stadt Heidelberg den beantragten Informationszugang Nr. 16 mit Philosphenweg 19 und 21 zusammen und bitte um Bestätigung meines berechtigten Beteiligens dahingehend. Die unverzügliche Frist für Bezugnahme der Stadt Heidelberg ergibt sich aus der Sofort-Bestimmung des Gesetzes - hiermit beansprucht bis 21. April 2024. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Die Informationsfreiheitsanfrage „Heidelberg: "Baudenkmal Philosophenweg 16" - Arisierung / Denkmalschutz“ vom 19.01.2024 (#297725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner