Heidelberg: Bau eines Appartementhauses an Stelle einer Villa ca. 1912

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt auf unbehinderte Inanspruchnahme der Informationsfreiheit Baden-Württembergs, Deutschlands und Europas mittels Zugang

1.
zur historischen Planungsakte der Stadt Heidelberg "Bergstrasse 110" (siehe google maps) die hier abgerissene historische Villa ca. 1912 betreffend - möglicherweise des zu dieser dieser Zeit bedeudendsten Heidelberger Architgbekten Franz S. Kuhn siehe "Schloss-Hotel Heidelberg" (2010 abgerissen) oder "Jugendstilbad Heidelberg" (2012 weitgehend verändert bzw. zerstört) und seit dem Jahre 1972 dem Denkmalschutz Baden-Württembergs unterliegend,

2.
zur Fotodokumentation der im öffentlichen Interesse geschützten Sache vor Abbruch,

3.
zu allen fachlichen Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz Landesdenkmalamt Baden-Württemberg sowie dem Baurechtsamt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde,

4.
zur Zumutbarkeitsberechnung der Denkmalschutzbehörde Heidelberg einschließlich des vorgegeben anzuwendenden Entscheidungskriteriums,

5.
zum namentlichen Auftraggeber der Stadt Heidelberg, der an Stelle des zerstörten Baudenkmals ein wesentlich größeres Bauvolumen genehmigte mit dessen vorgeblich guten Einfügens in die Eigenart der Umgebung historischer Villen aus welchen Gründen heraus genau i.S. Baugesetzbuch Baden-Württemberg.

Mit dem Schwärzen von Namen bin ich einverstanden. Die Akten oder Aktenteile können digitalisiert vorgelegt werden bzw. waren bis Ende 2020 ohnehin zu digitalisieren aus Gründen einfachen Informationszugang zuz Vermeidung des Entstehens übermäßigen amtlichen Bearbeitungsaufwandes.

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt a…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Bau eines Appartementhauses an Stelle einer Villa ca. 1912 [#305024]
Datum
4. April 2024 18:44
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt auf unbehinderte Inanspruchnahme der Informationsfreiheit Baden-Württembergs, Deutschlands und Europas mittels Zugang 1. zur historischen Planungsakte der Stadt Heidelberg "Bergstrasse 110" (siehe google maps) die hier abgerissene historische Villa ca. 1912 betreffend - möglicherweise des zu dieser dieser Zeit bedeudendsten Heidelberger Architgbekten Franz S. Kuhn siehe "Schloss-Hotel Heidelberg" (2010 abgerissen) oder "Jugendstilbad Heidelberg" (2012 weitgehend verändert bzw. zerstört) und seit dem Jahre 1972 dem Denkmalschutz Baden-Württembergs unterliegend, 2. zur Fotodokumentation der im öffentlichen Interesse geschützten Sache vor Abbruch, 3. zu allen fachlichen Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz Landesdenkmalamt Baden-Württemberg sowie dem Baurechtsamt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde, 4. zur Zumutbarkeitsberechnung der Denkmalschutzbehörde Heidelberg einschließlich des vorgegeben anzuwendenden Entscheidungskriteriums, 5. zum namentlichen Auftraggeber der Stadt Heidelberg, der an Stelle des zerstörten Baudenkmals ein wesentlich größeres Bauvolumen genehmigte mit dessen vorgeblich guten Einfügens in die Eigenart der Umgebung historischer Villen aus welchen Gründen heraus genau i.S. Baugesetzbuch Baden-Württemberg. Mit dem Schwärzen von Namen bin ich einverstanden. Die Akten oder Aktenteile können digitalisiert vorgelegt werden bzw. waren bis Ende 2020 ohnehin zu digitalisieren aus Gründen einfachen Informationszugang zuz Vermeidung des Entstehens übermäßigen amtlichen Bearbeitungsaufwandes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 305024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305024/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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