Heidelberg: Überbauung eines geschützten historischen Villengartens oberhalb "Schlossgarten Heidelberg"

Für gesetzlich berechtigten Informationszugang gemäß LIFG BW ist hiermit Antrag eingereicht in Bezug auf die Überbauung eines denkmalgeschützten historischen Villengartens (1877) oberhalb des Heidelberger Schlossgartens am "Schloss-Wolfsbrunnenweg 18" (siehe u.a. "google maps street-view": Aktuell fertig gestellte erste beiden Ebenen von angekündigten vier, Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.10.2019: "Terrassenhaus genehmigt" mit Abbildung des Bauvorhabens, "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland", "Denkmalliste Heidelberg", "Erhaltungssatzung Stadt Heidelberg GASS", "Beirat zur Gesamtanlagenschutzsatzung Altstadt Heidelberg"):

Zugang

1.
zu allen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege - auch in Bezug auf die Auswirkung des Terrassenhaus zwischen historischen Villen im Erscheinungsbild des Schlossgartens Heidelberg und dessen Sichtbeziehungen,

2.
zur Fotodokumention der geschützten Sache,

3.
zu den Stellungnahmen des Beirates zur Gesamtanlagenschutzsatzung Heidelberg,

4.
in das Ergebnis der in einem Abwägungsverfahren geforderten "Zumutbarkeitsberechnung" für (nicht-öffentliches) Abwägens von privatem Investoreninteresse der Firma "Best-View" gegenüber dem bestehenden Schutz der Sache im öffentlichen Interesse (§ 2 Abs. 1 DSchG BW).

Im Zusammenhang der Bewerbung der Stadt Heidelberg für Anerkennung zum "UNESCO-Weltkulturerbe" hatte der Beirat zur Schutzssatzung GASS eine Bebauung dieser Gartenanlage am Heidelberger Schloss ausgeschlossen mit der Maximalausnahme eines "Gartensaals" auf der oberen Terrasse und damit Ausschließen jeder weiteren Bebaubarkeit für alle Zukunft, wozu von der Stadt Heidelberg schriftliches Einverständnis erwartet und wohl gegeben wurde.

Die Stadt Heidelberg verweigert Einblick in die Stellungnahmen des vormaligen und aktuellen Beirates, in die der Schutzbehörde Heidelberg, sowie in die des Landesamtes für Denkmalpflege. Das Stadtparlament sah sich laut Anfrage "nicht betroffen" aufgrund des Vollziehens "reiner Verwaltung" in (geheimer) Vertretung des öffentlichen Interesse.

An keiner Stelle in Verfahren und Entscheidung existiert eine Kontrolle der Stadt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde i.S. Art. 20 GG - außer seitens dem Land Baden-Württemberg als Amt für Denkmalpflege.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für gesetzlich berechtigten Inform…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Überbauung eines geschützten historischen Villengartens oberhalb "Schlossgarten Heidelberg" [#296743]
Datum
9. Januar 2024 23:17
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für gesetzlich berechtigten Informationszugang gemäß LIFG BW ist hiermit Antrag eingereicht in Bezug auf die Überbauung eines denkmalgeschützten historischen Villengartens (1877) oberhalb des Heidelberger Schlossgartens am "Schloss-Wolfsbrunnenweg 18" (siehe u.a. "google maps street-view": Aktuell fertig gestellte erste beiden Ebenen von angekündigten vier, Rhein-Neckar-Zeitung vom 09.10.2019: "Terrassenhaus genehmigt" mit Abbildung des Bauvorhabens, "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland", "Denkmalliste Heidelberg", "Erhaltungssatzung Stadt Heidelberg GASS", "Beirat zur Gesamtanlagenschutzsatzung Altstadt Heidelberg"): Zugang 1. zu allen Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege - auch in Bezug auf die Auswirkung des Terrassenhaus zwischen historischen Villen im Erscheinungsbild des Schlossgartens Heidelberg und dessen Sichtbeziehungen, 2. zur Fotodokumention der geschützten Sache, 3. zu den Stellungnahmen des Beirates zur Gesamtanlagenschutzsatzung Heidelberg, 4. in das Ergebnis der in einem Abwägungsverfahren geforderten "Zumutbarkeitsberechnung" für (nicht-öffentliches) Abwägens von privatem Investoreninteresse der Firma "Best-View" gegenüber dem bestehenden Schutz der Sache im öffentlichen Interesse (§ 2 Abs. 1 DSchG BW). Im Zusammenhang der Bewerbung der Stadt Heidelberg für Anerkennung zum "UNESCO-Weltkulturerbe" hatte der Beirat zur Schutzssatzung GASS eine Bebauung dieser Gartenanlage am Heidelberger Schloss ausgeschlossen mit der Maximalausnahme eines "Gartensaals" auf der oberen Terrasse und damit Ausschließen jeder weiteren Bebaubarkeit für alle Zukunft, wozu von der Stadt Heidelberg schriftliches Einverständnis erwartet und wohl gegeben wurde. Die Stadt Heidelberg verweigert Einblick in die Stellungnahmen des vormaligen und aktuellen Beirates, in die der Schutzbehörde Heidelberg, sowie in die des Landesamtes für Denkmalpflege. Das Stadtparlament sah sich laut Anfrage "nicht betroffen" aufgrund des Vollziehens "reiner Verwaltung" in (geheimer) Vertretung des öffentlichen Interesse. An keiner Stelle in Verfahren und Entscheidung existiert eine Kontrolle der Stadt Heidelberg als Denkmalschutzbehörde i.S. Art. 20 GG - außer seitens dem Land Baden-Württemberg als Amt für Denkmalpflege.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296743/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!