Heidelberg: Zerstörung "Alte Hauptost" (Baudenkmal Julius Raschdorf 1874).

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist Informationszugang beantragt hinsichtlich aller öffentlichen Interessen das abgebrochene, seit DSchG BW 1972 geschützte, Baudenkmal "Alte Hauptpost Heidelberg" (1874) betreffend hinsichtlich zunächst:

1.
Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg.

2.
Denkmalakte der Schutzbehörde Stadt Heidelberg.

3.
Fotodokumentation Außenbau / Innenräume.

4.
Alle Akten in Bezug auf Beteiligung des Stadtparlamentes.

5.
Verfahren der Stadt Heidelberg zur Abwägung öffentlicher Interessen und denen privater Investoren.

6.
Beteiligte Gremien wie das Institut für Kunstgschichte (Prof. Riedl) aufgrund der außergewöhnlichen Bedeutung der Sache (zur Erbauungszeit Sache der Hauptstadt Berlin unter Beauftragen des Hofarchitekten Kaiser Wilhelms).

7.
Historische Bauakten 1870 bis 1970.

Der Stadt Heidelberg war die Tatsache bekannt bzw. konnte aus ihren Akten bekannt sein, wonach es sich bei dem mit bedeutendsten Bauwerk des Historismus Heidelbergs an prominenter Stelle gegenüber dem (ebenfalls abgerissenen) Heidelberger Hauptbahnhof auch unter Bestehen des "Amtsgeheimisses" (Grundgesetz Deutschland: Hergebrachte Grundsätze aus vor 1945 in Art. 33 Abs. 5 GG) naheliegend um ein Hauptwerk des Architekten des Berliner Doms als seinerseits das Hauptwerk des Historismus in Deutschland isngesamt handelte (Julius Raschdorf), was sie der Öffentlichkeit gegenüber verschwieg und bis heute verschweigen möchte sofern sie dem hier vorgelegten Antrag i.S. des Gesetzes innerhalb der Frist bis 21.02.2024 nicht vollständig entspricht. Irgendwelches Erfordern von Schwärzungsaufwand ist nicht erkennbar. Das Pendant zum Heidelberger Werk Julius Raschdorfs ist u.a. die Oberpostdirektion Braunschweig (Wikipedia / googlebilder). Braunschweig war im 2. Weltkrieg schwerstzerstört mit danach Wiederaufbau einiger bedeutender Baudenkmäler wie der Postdirektion. Heidelberg war nicht zerstört ... was deren Verwaltung bis heute unter Bestehen von Denkmalpflege und Denkmalschutz nachholt unter Auschluss des Beteiligens der Öffentlichkeit.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist Informationszugang bea…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Zerstörung "Alte Hauptost" (Baudenkmal Julius Raschdorf 1874). [#297801]
Datum
19. Januar 2024 16:35
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist Informationszugang beantragt hinsichtlich aller öffentlichen Interessen das abgebrochene, seit DSchG BW 1972 geschützte, Baudenkmal "Alte Hauptpost Heidelberg" (1874) betreffend hinsichtlich zunächst: 1. Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg. 2. Denkmalakte der Schutzbehörde Stadt Heidelberg. 3. Fotodokumentation Außenbau / Innenräume. 4. Alle Akten in Bezug auf Beteiligung des Stadtparlamentes. 5. Verfahren der Stadt Heidelberg zur Abwägung öffentlicher Interessen und denen privater Investoren. 6. Beteiligte Gremien wie das Institut für Kunstgschichte (Prof. Riedl) aufgrund der außergewöhnlichen Bedeutung der Sache (zur Erbauungszeit Sache der Hauptstadt Berlin unter Beauftragen des Hofarchitekten Kaiser Wilhelms). 7. Historische Bauakten 1870 bis 1970. Der Stadt Heidelberg war die Tatsache bekannt bzw. konnte aus ihren Akten bekannt sein, wonach es sich bei dem mit bedeutendsten Bauwerk des Historismus Heidelbergs an prominenter Stelle gegenüber dem (ebenfalls abgerissenen) Heidelberger Hauptbahnhof auch unter Bestehen des "Amtsgeheimisses" (Grundgesetz Deutschland: Hergebrachte Grundsätze aus vor 1945 in Art. 33 Abs. 5 GG) naheliegend um ein Hauptwerk des Architekten des Berliner Doms als seinerseits das Hauptwerk des Historismus in Deutschland isngesamt handelte (Julius Raschdorf), was sie der Öffentlichkeit gegenüber verschwieg und bis heute verschweigen möchte sofern sie dem hier vorgelegten Antrag i.S. des Gesetzes innerhalb der Frist bis 21.02.2024 nicht vollständig entspricht. Irgendwelches Erfordern von Schwärzungsaufwand ist nicht erkennbar. Das Pendant zum Heidelberger Werk Julius Raschdorfs ist u.a. die Oberpostdirektion Braunschweig (Wikipedia / googlebilder). Braunschweig war im 2. Weltkrieg schwerstzerstört mit danach Wiederaufbau einiger bedeutender Baudenkmäler wie der Postdirektion. Heidelberg war nicht zerstört ... was deren Verwaltung bis heute unter Bestehen von Denkmalpflege und Denkmalschutz nachholt unter Auschluss des Beteiligens der Öffentlichkeit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 297801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297801/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
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Von
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Betreff
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Datum
22. März 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen fassen wir Ihre oben im Betreff genannten Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, zusammen (Aktenzeichen 30.26.01-2024-Zoeltner). Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Informationsbegehrens keinesfalls um eine einfache, gebührenfreie Anfrage handelt. Die Bearbeitung wird im Übrigen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
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Von
Stadt Heidelberg
Betreff
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Datum
9. April 2024 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, bezüglich Ihrer oben genannten LIFG-Anträge, die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, teilen wir Ihnen zusammengefasst Folgendes mit: Nach Rückmeldung der betroffenen Ämter gibt es hierzu Informationen im Umfang von insgesamt 106 Akten (11.755 Seiten). Die Bearbeitung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt daher voraussichtlich insgesamt 21.266,15 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Gebühr einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#297801]
Datum
9. April 2024 23:44
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
09. April 2024 Betr.: LIFG-Antrag FragDenStaat #297725 Zur Antwort der Stadt Heidelberg vom 09. April 2024: Sehr << Anrede >> Seitens der Heidelberger Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit liegt i.A. ein Versehen vor. Der Antrag #297804 für berechtigten Zugang zu Informationen des öffentlichen Interesses bei "Alte Hauptpost Heidelberg" bezieht sich leicht zu ersehen gerade nicht auf zwischen 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangene LIFG-Anträge, sondern vielmehr auf den hier in der Frist am 21.02.2024 abgelaufenen. Zusammenfassung mit anderen LIFG-Anträgen war nicht beantragt. Als Ergebnis des Vorbereitens spezifizierten Aktenzugangs seitens der Stadt Heidelberg besteht Ihrer Nachricht zufolge einen Informationsumfang auf 11.755 Seiten in 106 Akten mit voraussichtlichen Bearbeitungskosten in Höhe von 21.266,15 Euro sofern sie Zugang nehmen würde. Auch dies war und ist nicht beantragt, sondern Zugang durch mich. Bitte teilen Sie mir - dahingehend anspruchsberechtigt - deshalb mit: 1. Unter welchen genauen Suchkriterien in Bearbeitung von Akten ergab sich die Summe von 21.266,15 Euro im Falle deren Sichtens durch die Stadt Heidelberg? 2. Sind Sie mit Inanspruchnahme meiner Zeit für Einblick in diese 106 Akten und ggbfs. betreffender Nebenakten einschließlich der mit "Geheim!" und "Verbergen!" qualifizierten Akten und Aktenteile einverstanden? 3. Sofern nicht, aus welchen Gründen heraus nicht? Die unverzügliche Frist für Bezugnahme der Stadt Heidelberg ergibt sich aus der Sofort-Bestimmung des Gesetzes - hiermit beansprucht bis 21. April 2024. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 297801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297801/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>