Heidelberg: Zerstörung "Alte Hauptpost" (Baudenkmal Julius Raschdorf 1874).

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist Informationszugang beantragt hinsichtlich aller öffentlichen Interessen das abgebrochene, seit DSchG BW 1972 geschützte, Baudenkmal "Alte Hauptpost Heidelberg" (1874) betreffend hinsichtlich zunächst:

1.
Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg.

2.
Denkmalakte der Schutzbehörde Stadt Heidelberg.

3.
Fotodokumentation Außenbau / Innenräume.

4.
Alle Akten in Bezug auf Beteiligung des Stadtparlamentes.

5.
Verfahren der Stadt Heidelberg zur Abwägung öffentlicher Interessen und denen privater Investoren.

6.
Beteiligte Gremien wie das Institut für Kunstgschichte (Prof. Riedl) aufgrund der außergewöhnlichen Bedeutung der Sache (zur Erbauungszeit Sache der Hauptstadt Berlin unter Beauftragen des Hofarchitekten Kaiser Wilhelms).

7.
Historische Bauakten 1870 bis 1970.

Der Stadt Heidelberg war die Tatsache bekannt bzw. konnte aus ihren Akten bekannt sein, wonach es sich bei dem mit bedeutendsten Bauwerk des Historismus Heidelbergs an prominenter Stelle gegenüber dem (ebenfalls abgerissenen) Heidelberger Hauptbahnhof auch unter Bestehen des "Amtsgeheimisses" (Grundgesetz Deutschland: Hergebrachte Grundsätze aus vor 1945 in Art. 33 Abs. 5 GG) naheliegend um ein Hauptwerk des Architekten des Berliner Doms als seinerseits das Hauptwerk des Historismus in Deutschland isngesamt handelte (Julius Raschdorf), was sie der Öffentlichkeit gegenüber verschwieg und bis heute verschweigen möchte sofern sie dem hier vorgelegten Antrag i.S. des Gesetzes innerhalb der Frist bis 21.02.2024 nicht vollständig entspricht. Irgendwelches Erfordern von Schwärzungsaufwand ist nicht erkennbar. Das Pendant zum Heidelberger Werk Julius Raschdorfs ist u.a. die Oberpostdirektion Braunschweig (Wikipedia / googlebilder). Braunschweig war im 2. Weltkrieg schwerstzerstört mit danach Wiederaufbau einiger bedeutender Baudenkmäler wie der Postdirektion. Heidelberg war nicht zerstört ... was deren Verwaltung bis heute unter Bestehen von Denkmalpflege und Denkmalschutz nachholt unter Auschluss des Beteiligens der Öffentlichkeit.

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  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist Informationszugang bea…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Zerstörung "Alte Hauptpost" (Baudenkmal Julius Raschdorf 1874). [#297804]
Datum
19. Januar 2024 16:40
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist Informationszugang beantragt hinsichtlich aller öffentlichen Interessen das abgebrochene, seit DSchG BW 1972 geschützte, Baudenkmal "Alte Hauptpost Heidelberg" (1874) betreffend hinsichtlich zunächst: 1. Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg. 2. Denkmalakte der Schutzbehörde Stadt Heidelberg. 3. Fotodokumentation Außenbau / Innenräume. 4. Alle Akten in Bezug auf Beteiligung des Stadtparlamentes. 5. Verfahren der Stadt Heidelberg zur Abwägung öffentlicher Interessen und denen privater Investoren. 6. Beteiligte Gremien wie das Institut für Kunstgschichte (Prof. Riedl) aufgrund der außergewöhnlichen Bedeutung der Sache (zur Erbauungszeit Sache der Hauptstadt Berlin unter Beauftragen des Hofarchitekten Kaiser Wilhelms). 7. Historische Bauakten 1870 bis 1970. Der Stadt Heidelberg war die Tatsache bekannt bzw. konnte aus ihren Akten bekannt sein, wonach es sich bei dem mit bedeutendsten Bauwerk des Historismus Heidelbergs an prominenter Stelle gegenüber dem (ebenfalls abgerissenen) Heidelberger Hauptbahnhof auch unter Bestehen des "Amtsgeheimisses" (Grundgesetz Deutschland: Hergebrachte Grundsätze aus vor 1945 in Art. 33 Abs. 5 GG) naheliegend um ein Hauptwerk des Architekten des Berliner Doms als seinerseits das Hauptwerk des Historismus in Deutschland isngesamt handelte (Julius Raschdorf), was sie der Öffentlichkeit gegenüber verschwieg und bis heute verschweigen möchte sofern sie dem hier vorgelegten Antrag i.S. des Gesetzes innerhalb der Frist bis 21.02.2024 nicht vollständig entspricht. Irgendwelches Erfordern von Schwärzungsaufwand ist nicht erkennbar. Das Pendant zum Heidelberger Werk Julius Raschdorfs ist u.a. die Oberpostdirektion Braunschweig (Wikipedia / googlebilder). Braunschweig war im 2. Weltkrieg schwerstzerstört mit danach Wiederaufbau einiger bedeutender Baudenkmäler wie der Postdirektion. Heidelberg war nicht zerstört ... was deren Verwaltung bis heute unter Bestehen von Denkmalpflege und Denkmalschutz nachholt unter Auschluss des Beteiligens der Öffentlichkeit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 297804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297804/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
22. März 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen fassen wir Ihre oben im Betreff genannten Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, zusammen (Aktenzeichen 30.26.01-2024-Zoeltner). Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Informationsbegehrens keinesfalls um eine einfache, gebührenfreie Anfrage handelt. Die Bearbeitung wird im Übrigen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zoeltner
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] …
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#297804]
Datum
25. März 2024 20:50
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Nachricht in Bezug auf meine Informationsfreiheits-Anträge im Jahre 2024 möchte ich mich bedanken und bitte hiermit zunächst unverzüglich (i.S.v. "sofort" laut Auskunft der Bürgerbeauftragten der Landesregierung auf Anfrage) auch alle VOR 2024 in chronologischer Reihenfolge unverzüglich zu bearbeiten ... und zwar nicht nur die öffentlich bei "FragDenStaat" eingereichten, sondern alle seit Bestehen der gesetzlichen Informationsfreiheit der Koordinierungsstelle bzw. dem Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg vorgelegten. Bis heute hat die Stadt Heidelberg in keinem einzigen meiner LIFG-Anträge den jeweils beantragten Aktenzugang gegeben - entweder unter Behaupten von Bearbeitungskosten in 4-5 stelligen Höhen ohne Aufzeigen von Nachvollziehbarkeit deren Zustandekommens, unter Behaupten es befände sich zu dem reklamierten Interesse nichts in ihren Akten und somit nichts das eingesehen werden könnte, unter Behaupten die Verwaltung der Stadt Heidelberg hätte sich im jeweiligen Fall rein mündlich (dahingegehend unprotokolliert) vollzogen, unter Hinhalten des Antragstellers bis zum Zeitpunkt in dem die Akten "ordnungsgemäß vernichtet wurden" usw. usw. , sowie in den meisten Fällen ohne Erklären überhaupt nur einer Begründung. Somit besteht kein Anlass der neuerlichen Einlassung des Rechtsamtes der Stadt Heidelberg vom 22.03.2024 Glauben zu schenken, es oder die Stadt Heidelberg hätte sich in Bezug auf der ihr im Jahre 2024 (und hier insgesamt ebenfalls in den gesetzlichen Fristen versäumten) vorgelegten Anträge nun entschlossen dem Auftrag des Gesetzgebers "bei noch etwas Geduld" zu entsprechen für dann tatsächlichen vollumfänglichen Aktenzugang in den jeweligen Begehren. Nach aller Erfahrung beträgt die von der Stadt Heidelberg erwartete Geduld bis zu Jahre über alle gesetzlichen Fristen hinausgehend - ohne dass sie dann letztlich Aktenzugang gibt, sondern in der Inanspruchnahme des einfachsten Menschenrechtes Art. 1 GG den Frontalzusammenstoß eines Querlanten erkennt, dessen "wirre Schriftsätze" in zahllosen Info-Begehren das Erfordern amtsärztlicher- oder amtsgerichtlicher Betreuung nahelegen ... wozu sie dem Gericht mündlich viele Hinweise geben könne (alternativ dessen "Ingewahrsamnahme" bei Fortsetzen seines Störens und damit Gefährdens der sog. öffentlichen Verwaltung der Stadt Heidelberg). Die tatsächlich nicht-öffentliche Verwaltung vollzieht sich jeweils im Auftrag von Personen, deren Namen "sich nicht in unseren Akten befinden" (Auskunft Rechtsamt Heidelberg) bzw. der Heidelberger Verwaltung weder bekannt sein können noch bekannt zu sein haben im Falle von Aktenvermerk "Namen verbergen" (seitens Unbekannt). Der Oberbürgermeister, der keinen Grund haben dürfte sich zu verstecken, teilt auf Anfrage mit: Die Zuständigkeiten im Bau- und Abrissgenehmigen liegen bei den jeweiligen "Fachämtern und anderen Stellen", welche Informationsfreiheitsanträge im Auftrag einer dafür eigens geschaffenen "Koordinierungsstelle" bearbeiten .... einer rein nicht-öffentlichen: Weder ist die Koordnierungsstelle für die Informationsfreiheit im Behördenführer der Stadt Heidelberg veröffentlicht, noch antwortet die Koordinierungsstelle für die Bürgerbeteiligung auf den Vorschlag sie zu veröffentlichen. Der wirre Zustand ist Vorsatz und Methode in Heidelberg. Im hier vorliegenden Antrag zu "Baudenkmal Hauptpost Heidelberg" (Rohrbacherstrasse 3 sowie Sophienstrasse 8-10) gibt es hinsichtlich meines Informationsbegehrens offensichtlich nichts das sich nicht leicht schwärzen ließe, oder begründbar überhaupt zu schwärzen wäre. Sofern die Stadt Heidelberg das weiterhin behaupten wolle, dann in Kenntnis des Umstandes wonach sie Ihre Akten für leichten Informationszugang seit 2015 zu digitalisieren hatte (nebst entweder Vorwegnahme von Schwärzungen oder leichter Möglichkeit des digitalen Nachschwärzens) - die Fristen auch in dieser Hinsicht möglicherweise versäumte. Einen Grund, aus dem heraus sie dies im gesetzlich erforderlichen Einzelfall nicht nachholen könnte, hat sie niemals erklärt. Der mitgeteilte Umstand, wonach gesetzlich Berechtigte keinen gebührenfreien Zugang haben könnten kann in der Rechtsprüfung keinen Bestand haben im Falle dass eine Behörde ihren Amtspflichten nicht nachgekommen war oder nachkommen möchte. Das Versäumen oder Ignorieren des Gesetzes seitens der Stadt Heidelberg besteht somit nicht nur beim Baugenehmigen wie bei Aktenzugang möglicherweise festzustellen wäre, sonden bereits im Ignorieren von Grundgesetz und Völkerrecht in der Meinungsfreiheit: Der EU-Beschluss zur Aktendigitalisierung dient gerade für einfachen gebührenfreien Zugang zu Information in einfachen Sachverhalten wie Information über die Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz oder fotografischen Dokumentation, zu deren Ablichten Recht, Gesetz und Grundgesetz in Art. 1 - 20 GG berechtigen i.S. individueller "Anspruchsberechtigung" (Bundespräsidialamt Steinmeier) als ein "Jedermannrecht" (Homepage Mininisterium Faeser) nach Maßgabe der Trömsö-Konvention, die in Deutschland bereits in Art. 25 GG "ihren Zweck erfüllt" (BKAmt) und gerade deshalb nicht auch noch von Deutschland zu ratifizieren ist nach Dafürhalten der Bundesregierung. Die Antragstellenden in der Informationsfreiheit sind gegenüber der Stadt Heidelberg berechtigt wie sie gegenüber ihnen verpflichtet ist. Bis wann ist die Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit der Stadt Heidelberg befugt mir Aktenzugang in allen meinen bei ihr anhängigen Anträgen zu geben? Vielen Dank für Information, Andreas Zoeltner (Text- und Fehlerkorrektuen vorbehalten). Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Heidelberg: Zerstörung "Alte Hauptpost" (Baudenkmal Julius Raschdorf 1874).“ vom 19.01.2024 (#297804) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
Automatische Antwort: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Automatische Antwort: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#297804]
Datum
25. März 2024 20:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ab Dienstag (26. März) wieder erreichbar. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Rechtsamtes (Telefon 58-16000 | <<E-Mail-Adresse>>). Elgiz Wündrich Rechtsamt Zentrale Ansprechpartnerin für Zuwendungen Koordinierungsstelle Landesinformationsfreiheitsgesetz Stadt Heidelberg Prinz Carl / Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Telefon 06221/58-16070 (Di bis Fr vormittags) Telefax 06221/58-4616000 <<E-Mail-Adresse>> www.heidelberg.de
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
9. April 2024 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, bezüglich Ihrer oben genannten LIFG-Anträge, die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, teilen wir Ihnen zusammengefasst Folgendes mit: Nach Rückmeldung der betroffenen Ämter gibt es hierzu Informationen im Umfang von insgesamt 106 Akten (11.755 Seiten). Die Bearbeitung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt daher voraussichtlich insgesamt 21.266,15 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Gebühr einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Zoeltner
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] …
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Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#297804]
Datum
9. April 2024 23:39
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
09. April 2024 Betr.: LIFG-Antrag FragDenStaat #297725 Zur Antwort der Stadt Heidelberg vom 09. April 2024: Sehr << Anrede >> Seitens der Heidelberger Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit liegt i.A. ein Versehen vor. Der Antrag #297804 für berechtigten Zugang zu Informationen des öffentlichen Interesses bei "Alte Hauptpost Heidelberg" bezieht sich leicht zu ersehen gerade nicht auf zwischen 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangene LIFG-Anträge, sondern vielmehr auf den hier in der Frist am 21.02.2024 abgelaufenen. Zusammenfassung mit anderen LIFG-Anträgen war nicht beantragt. Als Ergebnis des Vorbereitens spezifizierten Aktenzugangs seitens der Stadt Heidelberg besteht Ihrer Nachricht zufolge einen Informationsumfang auf 11.755 Seiten in 106 Akten mit voraussichtlichen Bearbeitungskosten in Höhe von 21.266,15 Euro sofern sie Zugang nehmen würde. Auch dies war und ist nicht beantragt, sondern Zugang durch mich. Bitte teilen Sie mir - dahingehend anspruchsberechtigt - deshalb mit: 1. Unter welchen genauen Suchkriterien in Bearbeitung von Akten ergab sich die Summe von 21.266,15 Euro im Falle deren Sichtens durch die Stadt Heidelberg? 2. Sind Sie mit Inanspruchnahme meiner Zeit für Bearbeiten dieser 106 Akten und ggbfs. betreffender Nebenakten einschließlich der mit "Geheim!" und "Verbergen!" qualifizierten Akten und Aktenteile einverstanden? 3. Sofern nicht, aus welchen Gründen heraus nicht? Die unverzügliche Frist für Bezugnahme der Stadt Heidelberg ergibt sich aus der Sofort-Bestimmung des Gesetzes - hiermit beansprucht bis 21. April 2024. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 297804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297804/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>