Heidelberg: Zerstörung einer denkmalgeschützten Fassade möglicherweise i.A. Stadt Heidelberg.
Betr. "Baudenkmal Heidelberg Hauptstrasse 101" (siehe Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland sowie Denkmalliste Stadt Heidelberg) ist hiermit Informationszugang beantragt für Einblick in
1.
die Akte der Denkmalschutzbehörde Heidelberg,
2.
alle Stellungnahmen des Beirates zur Gesamtanlagenschutzsatzung "Altstadt Heidelberg",
3.
alle Stellungnahmen des Fachamtes zum Denkmalschutz zur Planung des Zerstörens der geschützten historischen Fassade und historischen Innenräume (Stuckdecken) einschließlich der Protokolle mündlicher Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpfglege Baden-Württemberg,
4.
die sog. "Zumutbarkeitsberechnung" der Denkmalschutzbehörde Stadt Heidelberg,
5.
das zu berücksichtrigende Entscheidugskriterium in diese "Zumutbarkeitsberechnung",
5.
die vorrangige Gründe der Zerstörung eines geschützten Baudenkmals nach Landesgesetz (DSchG BW),
6.
die historische Bauakte zwischen 1900 und 1930.
Antwort verspätet
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Datum11. Januar 2024
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13. Februar 2024
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