Heidelberg: Zerstörung eines Baudenkmals im beantragten UNESCO-Welterbestatus
Hiermit ist Informationszugang durch Aktenzugang beantragt hinsichtlich dem zerstörten Bau- und Kuturdenkmal "Heidelberg am Jettaweg 8" in zunächst Bezug auf:
1.
Das Datum an dem die Stadt Heidelberg die Allgemeinheit vorab über die Vernichtung der geschützten Sache von besonders hoher Bedeutung informierte im hier gesetzlich bestehenden "öffentlichen Interesse" (§ 2 Abs. 1 DSchG BW).
2.
Datum an dem die Denkmalschutzbehörde Heidelberg die demontierbare und bewegliche Sache in der Liste der verkäuflichen Baudenkmäler des Regieungspäsidiums Baden-Württemberg veröffentlichte.
3.
Einsicht in die sog. "Zumutbarkeitsberechnung" der Denkmalschutzbehörde Heidelberg..
4.
Einsicht in das anzuwendende Entscheidungskriterien in der Zumutbarkeitsberechnung.
5.
Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde der Stadt Heidelberg.
6.
Stellungnahmen der fachwissenschaftlichen Beratung "Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg" gegenüber der Denkmalschutzbehörde Heidelberg..
7.
Fotodokumentation der geschützten Sache von außerordentlich hohem Rang mit Seltenheitswert.
Aufgrund der kunsthistorischen Bedeutung ist das Baudenkmal auf dem Umschlag der "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland" abgebildet. Nachfrage beim LAD BW ergab, dass die Stadt Heidelberg darüberhinaus seitens der wissenschaftlichen Fachbehörde über die Gründe des hohen bauhistorischen Ranges der Sache ausführlich informiert wurde.
Bauherr war der Direktor der Badischen Anilin Werke (heute BASF), der das historisch sehr frühe Fertighaus inkl. der Innenausstattung in Hellerau (Dresden) bei den "Deutschen Werkstätten" bestellte hatte, welches bis Abbruch insgesamt unverändert erhalten war als einziges Exemplar in Deutschland in dieser Hinsicht.
Das Kunstgewerbemuseum Dresden erkundigte sich nach erhaltenen Inventar (welches die Denkmalschutzbehörde Heidelberg bereits der Zerstörung überließ).
Ein vormaliger LIFG-Antrag hierzu konnte nicht fortgeführt werden aufgrund der hohen Kostenforderung der Stadt Heidelberg über 2.500 Euro angeblicher "Akten-Schwärzungskosten".
Seit 2020 haben Akten nach EU-Ratsbeschluss digitalisiert vorzuliegen - die Denkmalschutzbehörde Heidelberg die Akte inzwischen entweder digitalisiert hat oder nun digitalisieren kann für kostenlosen Informationszugang aufgrund somit geringen Schwärzungsaufwandes.
Da mir monatlich unter 600.- zur Verfügung stehen, kann die Inanspruchnahme der Meinungs- und Informationsfreiheit ohnehin nur kostenfrei sein.
Antwort verspätet
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Datum10. Februar 2024
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14. März 2024
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