Heidelberg: Zerstörung eines Baudenkmals im beantragten UNESCO-Welterbestatus

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist Informationszugang durch Aktenzugang beantragt hinsichtlich dem zerstörten Bau- und Kuturdenkmal "Heidelberg am Jettaweg 8" in zunächst Bezug auf:

1.
Das Datum an dem die Stadt Heidelberg die Allgemeinheit vorab über die Vernichtung der geschützten Sache von besonders hoher Bedeutung informierte im hier gesetzlich bestehenden "öffentlichen Interesse" (§ 2 Abs. 1 DSchG BW).

2.
Datum an dem die Denkmalschutzbehörde Heidelberg die demontierbare und bewegliche Sache in der Liste der verkäuflichen Baudenkmäler des Regieungspäsidiums Baden-Württemberg veröffentlichte.

3.
Einsicht in die sog. "Zumutbarkeitsberechnung" der Denkmalschutzbehörde Heidelberg..

4.
Einsicht in das anzuwendende Entscheidungskriterien in der Zumutbarkeitsberechnung.

5.
Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde der Stadt Heidelberg.

6.
Stellungnahmen der fachwissenschaftlichen Beratung "Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg" gegenüber der Denkmalschutzbehörde Heidelberg..

7.
Fotodokumentation der geschützten Sache von außerordentlich hohem Rang mit Seltenheitswert.

Aufgrund der kunsthistorischen Bedeutung ist das Baudenkmal auf dem Umschlag der "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland" abgebildet. Nachfrage beim LAD BW ergab, dass die Stadt Heidelberg darüberhinaus seitens der wissenschaftlichen Fachbehörde über die Gründe des hohen bauhistorischen Ranges der Sache ausführlich informiert wurde.

Bauherr war der Direktor der Badischen Anilin Werke (heute BASF), der das historisch sehr frühe Fertighaus inkl. der Innenausstattung in Hellerau (Dresden) bei den "Deutschen Werkstätten" bestellte hatte, welches bis Abbruch insgesamt unverändert erhalten war als einziges Exemplar in Deutschland in dieser Hinsicht.

Das Kunstgewerbemuseum Dresden erkundigte sich nach erhaltenen Inventar (welches die Denkmalschutzbehörde Heidelberg bereits der Zerstörung überließ).

Ein vormaliger LIFG-Antrag hierzu konnte nicht fortgeführt werden aufgrund der hohen Kostenforderung der Stadt Heidelberg über 2.500 Euro angeblicher "Akten-Schwärzungskosten".

Seit 2020 haben Akten nach EU-Ratsbeschluss digitalisiert vorzuliegen - die Denkmalschutzbehörde Heidelberg die Akte inzwischen entweder digitalisiert hat oder nun digitalisieren kann für kostenlosen Informationszugang aufgrund somit geringen Schwärzungsaufwandes.

Da mir monatlich unter 600.- zur Verfügung stehen, kann die Inanspruchnahme der Meinungs- und Informationsfreiheit ohnehin nur kostenfrei sein.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist Informationszugang dur…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Zerstörung eines Baudenkmals im beantragten UNESCO-Welterbestatus [#299832]
Datum
10. Februar 2024 22:47
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist Informationszugang durch Aktenzugang beantragt hinsichtlich dem zerstörten Bau- und Kuturdenkmal "Heidelberg am Jettaweg 8" in zunächst Bezug auf: 1. Das Datum an dem die Stadt Heidelberg die Allgemeinheit vorab über die Vernichtung der geschützten Sache von besonders hoher Bedeutung informierte im hier gesetzlich bestehenden "öffentlichen Interesse" (§ 2 Abs. 1 DSchG BW). 2. Datum an dem die Denkmalschutzbehörde Heidelberg die demontierbare und bewegliche Sache in der Liste der verkäuflichen Baudenkmäler des Regieungspäsidiums Baden-Württemberg veröffentlichte. 3. Einsicht in die sog. "Zumutbarkeitsberechnung" der Denkmalschutzbehörde Heidelberg.. 4. Einsicht in das anzuwendende Entscheidungskriterien in der Zumutbarkeitsberechnung. 5. Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörde der Stadt Heidelberg. 6. Stellungnahmen der fachwissenschaftlichen Beratung "Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg" gegenüber der Denkmalschutzbehörde Heidelberg.. 7. Fotodokumentation der geschützten Sache von außerordentlich hohem Rang mit Seltenheitswert. Aufgrund der kunsthistorischen Bedeutung ist das Baudenkmal auf dem Umschlag der "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland" abgebildet. Nachfrage beim LAD BW ergab, dass die Stadt Heidelberg darüberhinaus seitens der wissenschaftlichen Fachbehörde über die Gründe des hohen bauhistorischen Ranges der Sache ausführlich informiert wurde. Bauherr war der Direktor der Badischen Anilin Werke (heute BASF), der das historisch sehr frühe Fertighaus inkl. der Innenausstattung in Hellerau (Dresden) bei den "Deutschen Werkstätten" bestellte hatte, welches bis Abbruch insgesamt unverändert erhalten war als einziges Exemplar in Deutschland in dieser Hinsicht. Das Kunstgewerbemuseum Dresden erkundigte sich nach erhaltenen Inventar (welches die Denkmalschutzbehörde Heidelberg bereits der Zerstörung überließ). Ein vormaliger LIFG-Antrag hierzu konnte nicht fortgeführt werden aufgrund der hohen Kostenforderung der Stadt Heidelberg über 2.500 Euro angeblicher "Akten-Schwärzungskosten". Seit 2020 haben Akten nach EU-Ratsbeschluss digitalisiert vorzuliegen - die Denkmalschutzbehörde Heidelberg die Akte inzwischen entweder digitalisiert hat oder nun digitalisieren kann für kostenlosen Informationszugang aufgrund somit geringen Schwärzungsaufwandes. Da mir monatlich unter 600.- zur Verfügung stehen, kann die Inanspruchnahme der Meinungs- und Informationsfreiheit ohnehin nur kostenfrei sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 299832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299832/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Andreas Zoeltner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Heidelberg: Zerstörung eines Baudenkmals im beantragten UNESCO-Wel…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Heidelberg: Zerstörung eines Baudenkmals im beantragten UNESCO-Welterbestatus [#299832]
Datum
15. März 2024 22:55
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Heidelberg: Zerstörung eines Baudenkmals im beantragten UNESCO-Welterbestatus“ vom 10.02.2024 (#299832) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
22. März 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen fassen wir Ihre oben im Betreff genannten Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, zusammen (Aktenzeichen 30.26.01-2024-Zoeltner). Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Informationsbegehrens keinesfalls um eine einfache, gebührenfreie Anfrage handelt. Die Bearbeitung wird im Übrigen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
9. April 2024 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, bezüglich Ihrer oben genannten LIFG-Anträge, die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, teilen wir Ihnen zusammengefasst Folgendes mit: Nach Rückmeldung der betroffenen Ämter gibt es hierzu Informationen im Umfang von insgesamt 106 Akten (11.755 Seiten). Die Bearbeitung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt daher voraussichtlich insgesamt 21.266,15 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Gebühr einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Zoeltner
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] …
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#299832]
Datum
10. April 2024 00:15
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
09. April 2024 Zur Antwort der Stadt Heidelberg vom 09. April 2024: Sehr << Anrede >> seitens der Heidelberger Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit liegt i.A. ein Versehen vor: Der Antrag #299832 für Informationszugang zu öffentlichen Interessen des Denkmalschutzes bei Heidelberg bezieht sich leicht zu ersehen gerade nicht auf zwischen 19.01.2024 bis 15.02.2024 bei Ihnen eingegangene LIFG-Anträge, sondern vielmehr auf den hier in der Frist am 21.02.2024 abgelaufenen. Eine Zusammenfassung mit anderen LIFG-Anträgen war nicht beantragt. Als Ergebnis des Vorbereitens spezifizierten Aktenzugangs seitens der Stadt Heidelberg gibt es Ihrer Nachricht zufolge einen Informationsumfang auf 11.755 Seiten in 106 Akten mit voraussichtlichen Bearbeitungskosten in Höhe von 21.266,15 Euro, sofern sie Zugang nehmen würde. Auch dies war und ist nicht beantragt, sondern Zugang durch mich. Bitte teilen Sie mir - dahingehend anspruchsberechtigt - deshalb mit: 1. Unter welchen genauen Suchkriterien in Bearbeitung von Akten ergab sich die Summe von 21.266,15 Euro im Falle deren Sichtens durch die Stadt Heidelberg? 2. Sind Sie mit Inanspruchnahme meiner Zeit für Sichten der betreffenden Akten und ggbfs. Nebenakten einverstanden? 3. Sofern nicht, aus welchen Gründen heraus nicht? Die unverzügliche Frist für Bezugnahme der Stadt Heidelberg ergibt sich aus der Sofort-Bestimmung des Gesetzes - hiermit beansprucht bis 21. April 2024. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 299832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299832/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>