Heidelberg: Zerstörung historischer Kiosk ca. 1875 (Baudenkmal gemäß DSchG BW).

Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für Informationszugang beim Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg zu " historischer Kiosk in Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage in der Friedrich-Ebert-Anlage 35-37" (siehe google maps "street view": Nachfolge "Altglascontainer"):

1.
Alle Stellungnahmen des Fachbehörde zum Denkmalschutz.

2.
Fotodokumentation der Schutzssache.

3.
Verbleib der Sache soweit bekannt.

Es dürfte sich um den mit ältesten Verkaufskiosk in Baden Württemberg gehandelt haben ... ein 50 Jahre jüngerer geschützter siehe "Denkmaltopographie Heidelberg Weststadt Alois-Link-Platz" mit Abbildung. Die Stadt Heidelberg gibt keine Auskunft über Verbleib der beweglichen Schutzsache. Die Zerstörung des gesetzlich geschützten Baudenkmals wurde nicht öffentlich angekündigt.

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  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt f…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Zerstörung historischer Kiosk ca. 1875 (Baudenkmal gemäß DSchG BW). [#296744]
Datum
9. Januar 2024 23:51
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist LIFG-Antrag gestellt für Informationszugang beim Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg zu " historischer Kiosk in Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage in der Friedrich-Ebert-Anlage 35-37" (siehe google maps "street view": Nachfolge "Altglascontainer"): 1. Alle Stellungnahmen des Fachbehörde zum Denkmalschutz. 2. Fotodokumentation der Schutzssache. 3. Verbleib der Sache soweit bekannt. Es dürfte sich um den mit ältesten Verkaufskiosk in Baden Württemberg gehandelt haben ... ein 50 Jahre jüngerer geschützter siehe "Denkmaltopographie Heidelberg Weststadt Alois-Link-Platz" mit Abbildung. Die Stadt Heidelberg gibt keine Auskunft über Verbleib der beweglichen Schutzsache. Die Zerstörung des gesetzlich geschützten Baudenkmals wurde nicht öffentlich angekündigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 296744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296744/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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