Heidelberg: Zerstörung "Neue Hauptpost" (Baukunst O. Hajek).

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist Informationszugang beantragt hinsichtlich aller öffentlichen Interessen der zerstörten, denkmalgeschützten, Kunst am Bau "Neue Hauptpost Heidelberg" (Otto Hajek) , Sophienstrass 18, hinsichtlich zunächst:

1.
Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg.

2.
Denkmalakte der Schutzbehörde Stadt Heidelberg.

3.
Fotodokumentation Fassade / Innenräume.

4.
Alle Akten in Bezug auf Beteiligung des Stadtparlamentes.

5.
Verfahren der Stadt Heidelberg zur Abwägung öffentlicher Interessen und denen privater Investoren.

6.
Zumutbarkeitrsberechnung.

7.
Anzuwendendes Entscheidungskriterium in der Berechnung der Zumutbarkeit.

8.
Beteiligung von Gremien / Fachwissenschaft wie dem Institut für Kunstgschichte Heidelberg aufgrund der allgemein bekannt außergewöhnlichen Bedeutung der Schutzsache (Wikipedia: "Otto Herbert Hajek)

9.
Bauakte "Kunst am Bau Heidelberg Sophienstrasse 18".

10.
Datum des öffentlichen Ankündigens des Planens des Zerstörens eine Schutzsache von hoher Bedeutung.

11.
Datum des Informierens der "Otto Hajek Stiftung" (Stuttgart) seitens der Stadt Heidelberg als Schutzbehörde über ihr Vorhaben des Genehmigens.

12.
Verbleib von Teilen der geschützten Sache.

Der Stadt Heidelberg als Amt für Baurecht und Denkmalschutz war die Tatsache bekannt bzw. konnte aus ihren Akten bekannt sein, wonach es sich bei der im öffentlichen Interesse geschützten Erdgeschossfassade "Neue Hauptpost Heidelbergs" (nach Abbruch der denkmalgeschützten Alten Hauptpost) um ein Hauptwerk des weltweit bekannten und ausgestellten Künstlers der Nachkriegesmoderne Deutschlands handelte i.S. einer hier begehbaren Raumskulptur. Dem hiermit vorgelegten Antrag ist gesetzlich "unverzüglich" zu entsprechen mit der Bitte um Entsprechen bis spätestens 21.02.2024. Mit gesetzlich zulässigen Schwärzungen bin ich einverstanden bei Erklären der Gründe.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    21. Februar 2024
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist Informationszugang bea…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Heidelberg: Zerstörung "Neue Hauptpost" (Baukunst O. Hajek). [#297807]
Datum
19. Januar 2024 17:16
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist Informationszugang beantragt hinsichtlich aller öffentlichen Interessen der zerstörten, denkmalgeschützten, Kunst am Bau "Neue Hauptpost Heidelberg" (Otto Hajek) , Sophienstrass 18, hinsichtlich zunächst: 1. Alle Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg. 2. Denkmalakte der Schutzbehörde Stadt Heidelberg. 3. Fotodokumentation Fassade / Innenräume. 4. Alle Akten in Bezug auf Beteiligung des Stadtparlamentes. 5. Verfahren der Stadt Heidelberg zur Abwägung öffentlicher Interessen und denen privater Investoren. 6. Zumutbarkeitrsberechnung. 7. Anzuwendendes Entscheidungskriterium in der Berechnung der Zumutbarkeit. 8. Beteiligung von Gremien / Fachwissenschaft wie dem Institut für Kunstgschichte Heidelberg aufgrund der allgemein bekannt außergewöhnlichen Bedeutung der Schutzsache (Wikipedia: "Otto Herbert Hajek) 9. Bauakte "Kunst am Bau Heidelberg Sophienstrasse 18". 10. Datum des öffentlichen Ankündigens des Planens des Zerstörens eine Schutzsache von hoher Bedeutung. 11. Datum des Informierens der "Otto Hajek Stiftung" (Stuttgart) seitens der Stadt Heidelberg als Schutzbehörde über ihr Vorhaben des Genehmigens. 12. Verbleib von Teilen der geschützten Sache. Der Stadt Heidelberg als Amt für Baurecht und Denkmalschutz war die Tatsache bekannt bzw. konnte aus ihren Akten bekannt sein, wonach es sich bei der im öffentlichen Interesse geschützten Erdgeschossfassade "Neue Hauptpost Heidelbergs" (nach Abbruch der denkmalgeschützten Alten Hauptpost) um ein Hauptwerk des weltweit bekannten und ausgestellten Künstlers der Nachkriegesmoderne Deutschlands handelte i.S. einer hier begehbaren Raumskulptur. Dem hiermit vorgelegten Antrag ist gesetzlich "unverzüglich" zu entsprechen mit der Bitte um Entsprechen bis spätestens 21.02.2024. Mit gesetzlich zulässigen Schwärzungen bin ich einverstanden bei Erklären der Gründe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 297807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297807/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner
Stadt Heidelberg
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#29…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
22. März 2024 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, aufgrund der Vielzahl Ihrer Anfragen fassen wir Ihre oben im Betreff genannten Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, zusammen (Aktenzeichen 30.26.01-2024-Zoeltner). Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei aufgrund des Umfangs und der Komplexität Ihres Informationsbegehrens keinesfalls um eine einfache, gebührenfreie Anfrage handelt. Die Bearbeitung wird im Übrigen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg
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Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225]
Datum
9. April 2024 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zoeltner, bezüglich Ihrer oben genannten LIFG-Anträge, die bei uns im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 15.02.2024 eingegangen sind, teilen wir Ihnen zusammengefasst Folgendes mit: Nach Rückmeldung der betroffenen Ämter gibt es hierzu Informationen im Umfang von insgesamt 106 Akten (11.755 Seiten). Die Bearbeitung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt daher voraussichtlich insgesamt 21.266,15 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit dieser Gebühr einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Andreas Zoeltner
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An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Mehrere LIFG-Anträge vom 19.01.2024, 10.02.2024 und 15.02.2024 via FragdenStaat [#297725] [#297726] [#297801] [#297804] [#297807] [#297808] [#299824] [#299832] [#300225] [#297807]
Datum
10. April 2024 00:02
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
09. April 2024 Betr.: LIFG-Antrag FragDenStaat #27807 Zur Antwort der Stadt Heidelberg vom 09. April 2024: Sehr << Anrede >> Seitens der Heidelberger Koordinierungsstelle für die Informationsfreiheit liegt i.A. ein Versehen vor. Der Antrag #297807 für Informationszugang zu öffentlichen Interessen des Denkmalschutzes bei Heidelberg Neue Hauptpost bezieht sich leicht zu ersehen gerade nicht auf zwischen 19.01.2024 bis 15.02.2024 bei Ihnen eingegangene LIFG-Anträge, sondern vielmehr auf den hier in der Frist am 21.02.2024 abgelaufenen. Eine Zusammenfassung mit anderen LIFG-Anträgen war nicht beantragt. Als Ergebnis des Vorbereitens spezifizierten Aktenzugangs seitens der Stadt Heidelberg gibt es Ihrer Nachricht zufolge einen Informationsumfang auf 11.755 Seiten in 106 Akten mit voraussichtlichen Bearbeitungskosten in Höhe von 21.266,15 Euro, sofern sie Zugang nehmen würde. Auch dies war und ist nicht beantragt, sondern Zugang durch mich. Bitte teilen Sie mir - dahingehend anspruchsberechtigt - deshalb mit: 1. Unter welchen genauen Suchkriterien in Bearbeitung von Akten ergab sich die Summe von 21.266,15 Euro im Falle deren Sichtens durch die Stadt Heidelberg? 2. Sind Sie mit Inanspruchnahme meiner Zeit für Sichten der betreffenden Akten und ggbfs. Nebenakten einverstanden? 3. Sofern nicht, aus welchen Gründen heraus nicht? Die unverzügliche Frist für Bezugnahme der Stadt Heidelberg ergibt sich aus der Sofort-Bestimmung des Gesetzes - hiermit beansprucht bis 21. April 2024. Mit freundlichen Grüßen, Andreas Zoeltner Anfragenr: 297807 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297807/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>