Heidelberg: Zugang zur offiziellen nicht-öffentlichen Denkmalliste.
Hiermit ist selbstständiger Aktenzugang beantragt:
1.
Akuelle offizielle Denkmallliste des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg (nicht die des Landes Baden-Württemberg),
2.
Information zu den Bezeichnungen der 500 Bau- und Kunstdenkmale in der Liste des Baurechtsamtes, welche die Stadt Heidelberg zusätzlich als schützenswert betrachtet gegenüber den 2.400 gelisteten des Landes Baden-Württemberg (siehe Denkmalschutzseite Stadt Heidelberg: Projektbeispiele Bauen und Denkmalschutz / LAD Denkmaltopographie Heidelberg). Wikipedia dagegen veröffentlicht 79 Bau- und Kunstdenkmale der Altstadt Heidelberg in einer sog. offiziellen Liste die nicht öffentlich sei. In diese offizielle nicht-öffentliche Liste bestünde rechtsverbindlicher Einblick bei Nachweis eines berechtigten Interesses gegenüber der Unteren Denkmaschutzbehörde bei der Stadt Heidelberg,
3.
Information zu den Bezeichnungen der in der Liste der Stadt Heidelberg sowie der des Landes Baden-Württemberg nicht mehr bestehenden Baudenkmale bzw. der aus diesen Listen gelöschten (beispielsweise Heidelberg Hauptstrasse 101),
4.
Fotodokumentationen der gegenüber der Liste des Landes Baden-Württembergs beim Baurechtsamt Heidelberg zusätzlich gelisteten, sowie aller gelöschten Baudenkmale in allen Listen,
5.
Akten- und Geschäftszeichen der Stadt Heidlberg im hier vorgelegten Antrag in LIFG-gesetzlich unverzüglicher Frist bis 15. Mai. 2024,
aus folgenden Gründen heraus:
Das berechtigte Interesse ergibt sich aus der Informationsfreiheit Europas (Art. 25 GG), die in Deutschland als Vorreiter der Freiheit bereits lange vor Tromsö seit dem Jahre 2005 mittels IFG nach Grundsätzen der fdGO ihren Zweck erfüllt (Auskunft BKAmt Scholz) - so auch in Baden-Württemberg mittels LIFG als ein Jedermannsrecht (Auskunft BMI Faeser) mit Anspruchsberechtigung im unbehinderten Informationszugang (Auskunft BPrA).
Mit erforderlichen Schwärzungen bin ich einverstanden bei Nachweis der rechtlichen Gründe. Zugang ist mit geringstmöglichen Aufwand beansprucht. Die Liste war seit 2022 zu digitalisieren bzw. kann für leichten Informationszugang digitalisiert werden. Sofern die Informationen bei der Stadt Heidelberg rein mündlich vorliegen sollten ist Zugang zu den Schriftprotokollen beansprucht ... sofern diese ordnungs- und fristgemäß vernichtet wurden, dann Zugang zu den digitalisierten Schriftprotokollen der mündlichen Verwaltung.
Warte auf Antwort
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Datum21. April 2024
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24. Mai 2024
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