Heilpraktikergesetz

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die Erörterung bezüglich der Abschaffung des Heilpraktikergesetzes,
aus der hervorgeht, wieso trotz des Wegfalls der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers (nämlich: finanzielle Benachteiligung bestimmter Minderheiten) und trotz der lächerlich einfachen Umgehbarkeit (nämlich: durch ein Spenden-System) und trotz des völlig vernachlässigten Patientschutzes (nämlich: die meisten Heilpraktiker sind trotz ordentlicher Zulassung auch nicht wirksamer als die Ärzte) das Gesetz nicht einfach im Schnellverfahren wie §103 StGB abgeschafft wurde, zumal der Böhmermann trotz sicherlich fehlender Bestallung als Arzt oder Heilpraktiker anti-depressiv und damit Leiden lindernd wirken dürfte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Erörter…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Heilpraktikergesetz [#170521]
Datum
17. November 2019 12:21
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Erörterung bezüglich der Abschaffung des Heilpraktikergesetzes, aus der hervorgeht, wieso trotz des Wegfalls der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers (nämlich: finanzielle Benachteiligung bestimmter Minderheiten) und trotz der lächerlich einfachen Umgehbarkeit (nämlich: durch ein Spenden-System) und trotz des völlig vernachlässigten Patientschutzes (nämlich: die meisten Heilpraktiker sind trotz ordentlicher Zulassung auch nicht wirksamer als die Ärzte) das Gesetz nicht einfach im Schnellverfahren wie §103 StGB abgeschafft wurde, zumal der Böhmermann trotz sicherlich fehlender Bestallung als Arzt oder Heilpraktiker anti-depressiv und damit Leiden lindernd wirken dürfte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1755/2019 Sehr geehrter Herr Wörne, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 17. November 2…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Heilpraktikergesetz
Datum
25. November 2019 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1755/2019 Sehr geehrter Herr Wörne, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 17. November 2019, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Übersendung der Korrespondenz gebeten haben, die anlässlich einer vom Bundesministerium für Gesundheit möglicherweise beabsichtigten Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientenrechte entstanden ist. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen dem Bundesamt für Justiz nicht vor. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Bundesministerium für Gesundheit zu wenden. Die postalische Anschrift des Ministeriums lautet: Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Sie können sich auch per E-Mail an das Ministerium wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen