Heimaufsichtsbericht “Seniorenresidenz Rosengarten, Radebeul"”

den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenresidenz Rosengarten, unter dieser Adresse:

Hohe Str. 2
01445 Radebeul

Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Heimaufsichtsb…
An Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Heimaufsichtsbericht “Seniorenresidenz Rosengarten, Radebeul"” [#154080]
Datum
3. Juli 2019 06:48
An
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim „Seniorenresidenz Rosengarten, unter dieser Adresse: Hohe Str. 2 01445 Radebeul Ich bin (potentiell) betroffen von den Verhältnissen in diesem Heim und bitte Sie deshalb, mir den kompletten aktuellen Prüfbericht zukommen zulassen. Persönliche Daten können Sie gerne ohne Rücksprache mit mir schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.07.2019 per E-Mail. Bezugnehmend auf Ihre Anfra…
Von
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Betreff
AW: Heimaufsichtsbericht “Seniorenresidenz Rosengarten, Radebeul"” [#154080]
Datum
3. Juli 2019 10:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.07.2019 per E-Mail. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen die begehrte Auskunft nicht erteilen können. Die von Ihnen begehrten Informationen unterliegen weder dem Anwendungsbereich der angesprochenen Umweltinformationsgesetze (SächsUIG, UIG) noch dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). § 2 Abs. 3 UIG enthält betreffend dem Begriff Umweltinformation eine Legaldefinition. Der Heimaufsichtsbericht ist keinem dieser Tatbestände zuzuordnen. Auch das Verbraucherinformationsgesetz umfasst nicht die von Ihnen begehrte Auskunft. Dieses dient dem Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder unsicheren Erzeugnissen und Produkten. Unstreitig werden in Pflegeheim keine Produkte oder Erzeugnisse hergestellt. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitten wir Sie dies schriftlich unter Angabe einer zustellfähigen Anschrift mitzuteilen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass ein solches Verwaltungsverfahren mit Kosten verbunden ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Heimaufsichtsbericht “Seniorenresidenz Rosengar…
An Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Heimaufsichtsbericht “Seniorenresidenz Rosengarten, Radebeul"” [#154080]
Datum
8. August 2019 22:16
An
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Heimaufsichtsbericht “Seniorenresidenz Rosengarten, Radebeul"”“ vom 03.07.2019 (#154080) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 09.08.2019 per E-Mail. Wir verweisen an di…
Von
Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachdienst 350
Betreff
WG: Heimaufsichtsbericht “Seniorenresidenz Rosengarten, Radebeul"” [#154080]
Datum
9. August 2019 08:51
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWHeimaufsichtsberichtSeniorenresidenzR.eml
5,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 09.08.2019 per E-Mail. Wir verweisen an dieser Stelle auf unser Schreiben per E-Mail vom 03.07.2019, in welchem wir zu Ihrer ursprünglichen Anfrage bereits Stellung genommen haben. Wir fügen dieses als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen