Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung

Welche Projekte der Heinrich Böll Stiftung wurden zwischen 2016 und 2018 in << Adresse entfernt >> und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) durch das Bundesministerium des Innern finanziert? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Darja Feldman
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Proj…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Darja Feldman
Betreff
Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138154]
Datum
7. Mai 2019 15:40
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Projekte der Heinrich Böll Stiftung wurden zwischen 2016 und 2018 in Israel und den palästinensischen Gebieten (Westjordanland und Gaza) durch das Bundesministerium des Innern finanziert? Bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr, Budget, lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern aufschlüsseln. Bitte hinweisen, ob die Gelder frei verwendet werden können oder projektbezogen sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Darja Feldman << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1952 Sehr geehrte Frau Feldmann, leider wurde Ihre Postanschrift nicht vollständig mit dem von Ihne…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138154] - (#1952)
Datum
9. Mai 2019 16:08
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1952 Sehr geehrte Frau Feldmann, leider wurde Ihre Postanschrift nicht vollständig mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. „FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Wie auf der Plattform selbst erläutert wird, können durch eine Antwort bzw. Veröffentlichung der erfolgten Antwort auf www.fragdenstaat.de u.a. keine Fristen in Gang gesetzt werden. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ihre Postanschrift ist auch erforderlich, da im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages Gebühren anfallen werden. Aufgrund Ihres Wohnsitzes im Ausland bitte ich um Verständnis dafür, dass ich - sobald die Höhe der zu erhebenden Gebühren feststeht - die Auskunftsgewährung von der vorherigen Zahlung eines Vorschusses abhängig machen werde. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Darja Feldman
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Aussage, dass Sie zur Bearbeitung meine Postadresse benötigen, ist leid…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Darja Feldman
Betreff
AW: IFG - Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138154] - (#1952) [#138154]
Datum
12. Mai 2019 09:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ihre Aussage, dass Sie zur Bearbeitung meine Postadresse benötigen, ist leider nicht korrekt. In Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG heißt es: „Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden.“ Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber ganz bewusst davon ausgegangen ist, dass ein Auskunftsersuchen auch komplett elektronisch bearbeitet werden kann und hier ist dem Sinn und Zweck des IFG nicht der Behörde eine Auswahlmöglichkeit gegeben, sondern dem Auskunftsersucher. Mit dem IFG wurde ausdrücklich seitens des Gesetzgebers die öffentliche Verwaltung dazu verpflichtet, Informationen über die Tätigkeit in leichter und einfacher Form zugänglich zu machen, weshalb den Behörden hier gerade kein Wahlrecht der Beantwortung zugebilligt wurde, sondern hier auf den ausdrücklichen Wunsch des Auskuntsersuchers festgelegt ist. Personenbezogene und sonstige schützenswerte Daten können entsprechend geschwärzt werden. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, dass eine Postzustellung aus technischen Gründen derzeit nicht möglich ist. Ich bitte hiermit ausdrücklich um elektronische Beantwortung an meine Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und weise darauf hin, dass ich dem Transparenzgebot entsprechend die Antwort auf der Plattform fragdenstaat.de veröffentlichen werde. ... Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman Anfragenr: 138154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Darja Feldman << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Darja Feldman
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzier…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Darja Feldman
Betreff
AW: IFG - Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138154] - (#1952) [#138154]
Datum
18. Juni 2019 15:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung“ vom 07.05.2019 (#138154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Darja Feldman Anfragenr: 138154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1952 Sehr geehrte Frau Feldman, der Bescheid wurde am 12.06.2019 an die von Ihnen angegebene Postan…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Heinrich Böll Stiftung- Projektfinanzierung [#138154] - (#1952)
Datum
20. Juni 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1952 Sehr geehrte Frau Feldman, der Bescheid wurde am 12.06.2019 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt. Mit freundlichen Grüßen