Heizen der Ministerien

Welchen Anteil von erneuerbaren Energien haben die einzelnen Bundesministerien beim Heizen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welchen Anteil von erneuerbaren Energ…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Heizen der Ministerien [#277057]
Datum
23. April 2023 21:56
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welchen Anteil von erneuerbaren Energien haben die einzelnen Bundesministerien beim Heizen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277057/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage [#277057] vom 23. April 2023 über die Inte…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Heizen der Ministerien [#277057]
Datum
27. April 2023 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage [#277057] vom 23. April 2023 über die Internetplattform FragDenStaat, möchte ich Ihnen mitteilen, dass das BMWSB keine Angaben zu der Frage des Anteils an erneuerbaren Energien beim Heizen machen kann. Das BMWSB mietet seine Liegenschaft bei der Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an. Ich bitte Sie daher, sich an die BImA<https://www.bundesimmobilien.de/> mit Ihrer Anfrage zu richten. Hinsichtlich der weiteren Bundesministerien, bitte ich Sie sich direkt an das jeweilige Ressort zu wenden. Mit freundlichen Grüßen