Heizen im Winter

Auch der Heizölpreis ist bedingt durch die Energiekrise und Krieg um ein vielfaches
gestiegen. Im Bereich Gas (Wärme) und Strom soll es ja stattliche Hilfen und/oder Preisbremsen geben. Wie ist die Planung der Bundesregierung im Bereich Heizöl (Wärme) bezüglich Unterstützung dieser betroffenen Gruppe?

MfG

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  • Datum
    10. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
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Uwe Böttner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auch der Heizölpr…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Uwe Böttner
Betreff
Heizen im Winter [#260526]
Datum
10. Oktober 2022 13:51
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auch der Heizölpreis ist bedingt durch die Energiekrise und Krieg um ein vielfaches gestiegen. Im Bereich Gas (Wärme) und Strom soll es ja stattliche Hilfen und/oder Preisbremsen geben. Wie ist die Planung der Bundesregierung im Bereich Heizöl (Wärme) bezüglich Unterstützung dieser betroffenen Gruppe? MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Böttner Anfragenr: 260526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260526/ Postanschrift Uwe Böttner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Böttner

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