Heldbock

Unterlagen die sich mit einer Überprüfung des Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz des Heldbock während der Rodung im Fecherwald zum Bau der Baustraße beschäftigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    7. März 2023
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen die sich mit einer Übe…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Heldbock [#269335]
Datum
3. Februar 2023 08:32
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen die sich mit einer Überprüfung des Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz des Heldbock während der Rodung im Fecherwald zum Bau der Baustraße beschäftigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269335/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail vom 3. Februar 2023 beantragten Sie gemäß dem HUIG Zugang zu Umweltinforma…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Durchführung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) - Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend den Heldbock im Fechenheimer Wald
Datum
7. Februar 2023 09:35
Status
Warte auf Antwort
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12,0 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail vom 3. Februar 2023 beantragten Sie gemäß dem HUIG Zugang zu Umweltinformationen betreffend die Überprüfung des Tötungsverbotes des Heldbocks während der Rodungen im Fechenheimer Wald. Das HDSIG und VIG sind vorliegend nicht einschlägig. Aus unserer Akte ergibt sich, dass Ihnen die Autobahn GmbH des Bundes mit E-Mail vom 16. Dezember 2022 Zugang zum Gutachten über das Heldbock-Vorkommen im Fechenheimer Wald gewehrt hat. Dieses Fachgutachten enthält unter Punkt 6 "Konfliktanalyse" Informationen zum Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Aus hiesiger Sicht wird Ihr Antrag vom 3. Februar 2023 damit beantwortet. Sofern Sie Zugang zu weiteren Informationen wünschen, welche aus dem Fachgutachten nicht hervorgehen, bitte ich Sie, Ihren Antrag noch einmal zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für den Versuch der Beantwortung. Das Auftrag Gutachten der Autobahn GmbH welches veröffent…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Durchführung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) - Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend den Heldbock im Fechenheimer Wald [#269335]
Datum
7. Februar 2023 19:34
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für den Versuch der Beantwortung. Das Auftrag Gutachten der Autobahn GmbH welches veröffentlicht wurde ist mir bekannt . Dieses ist auch keineswegs mit dieser Anfrage angefordert wurden. Sie wünschen eine Konkretisierung, dieser bitte versuche ich folge zu leisten. In den oben genanten Gutachten ergeben sich beim Durchlesen offensichtliche Mängel. Welche womöglich auch bei RPDA zumindest inhaltlich erläutert wurden. Diese Annahme geht aus der Pressemitteilung " https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/rp-aeussert-sich-zu-begutachtung-der-autobahn-gmbh-zum-vorkommen-des-heldbocks-im-fechenheimer-wald " hervor. Somit werden irgendwelche Gesprächsprotololle, E Mail Verkehre oder sonstige Dokumente bei RPDA vorliegen müssen, die zu einem Pflichtgemäßen Ermessen geführt haben könnten. Diese fallen vermutlich nicht nur unter dem HUIG sondern auch VIG als auch HDSIG. Weitergehend interessiert mich auch Überlegungen ob während der Rodung gefällte Bäume auf vorkommen des Heldbock im Entwicklungsstadium untersucht wurden oder ob es zumindest es Überlegungen dazu gab und wenn nein warum nicht. Es dürfte sicherlich unstrittig sein das es andere Gutachten gab, die zu einen anderen Ergebnis zum Vorkommen des Heldbock in "dünnere" Bäume und sogar andere Baumarten vorkommen gibt. Auch wenn das von der Autobahn GmbH Auftrags Gutachten einer andere Annahme getätigt hatte. Das war auch schon beim ersten Gutachten zur Planfeststellung offensichtlich nicht korrekt gewesen, welches aufgrund von getroffenen Annahmen ohne Hinweise aus der Bevölkerung und NGO unweigerlich dazu geführt hätte das Bäume mit dem Heldbock gefällt und verarbeitet wurden wären. Somit das Tödungsverbot nach dem Bundes Naturschutz Gesetz nicht hätte greifen können. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269335/
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die damit verbundene Konkretisierung Ihres HUIG-…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Durchführung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) - Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend den Heldbock im Fechenheimer Wald
Datum
8. Februar 2023 14:12
Status
Warte auf Antwort
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12,0 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die damit verbundene Konkretisierung Ihres HUIG-Antrags vom 3. Februar 2023. Bevor Ihnen Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt werden kann, sind zunächst die involvierten Behörden sowie Auftraggeber und Verfasser der jeweiligen Gutachten anzuhören. Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich Sie erneut benachrichtigen. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, derzeit findet zu Ihrem HUIG-Antrag vom 3. Februar 2023 eine Anhörung der betroffenen…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Durchführung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) - Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend den Heldbock im Fechenheimer Wald
Datum
15. Februar 2023 08:01
Status
Warte auf Antwort
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12,0 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, derzeit findet zu Ihrem HUIG-Antrag vom 3. Februar 2023 eine Anhörung der betroffenen Gutachter statt. Dabei sind wir Ihrer Bitte, Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, selbstverständlich nachgekommen. Nun würde ein Gutachter, welcher u.a. für den BUND tätig war, gerne wissen an wen seine Stellungnahme weitergegeben werden soll. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob wir dem Gutachter Ihren Namen nennen dürfen oder ob Sie der Weitergabe Ihrer Daten weiterhin widersprechen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine persönliche Daten dürfen gerne an den BUND / Gutachter weiter gegeben werden. Es würde sich vermu…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Durchführung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) - Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend den Heldbock im Fechenheimer Wald [#269335]
Datum
15. Februar 2023 08:16
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine persönliche Daten dürfen gerne an den BUND / Gutachter weiter gegeben werden. Es würde sich vermutlich auch als nützlich erweisen einen Hinweiß auf diese Anfrage mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie Gesund Ulrich Schmidt Anfragenr: 269335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269335/
Regierungspräsidium Darmstadt
Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail vom 3. Februar 2023 haben Sie gemäß § 3 Hessischen Umweltinformationsgeset…
Von
Regierungspräsidium Darmstadt
Betreff
Durchführung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) - Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend den Heldbock im Fechenheimer Wald
Datum
13. März 2023 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, mit E-Mail vom 3. Februar 2023 haben Sie gemäß § 3 Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) den Zugang zu Umweltinformationen betreffend die Überprüfung des Tötungsverbotes des Heldbocks während der Rodungen im Fechenheimer Wald beantragt. Die beteiligten Akteure wurden in dieser Sache für den Fall, dass durch die Bekanntgabe der gewünschten Informationen Belange des § 8 Abs. 1 HUIG gefährdet sind, angehört. Es wurden keine Einwände gegen die Übermittlung der gewünschten Informationen erhoben. Somit mache ich Ihnen diese zugänglich. Anbei erhalten Sie folgende Unterlagen: - Stellungnahmen der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt an das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) vom 22. Dezember 2022 betreffend die Begutachtung der Autobahn GmbH zum Vorkommen des Heldbocks im Fechenheimer Wald sowie vom 12. Januar 2023 betreffend den Antrag der NaturFreunde Deutschland auf Untersagung der Teilrodung - E-Mail der oberen Naturschutzbehörde an das HMWEVW vom 13. Januar 2023 betreffend die Ausführungen von Herrn Ziesling - Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde an den BUND vom 23. Dezember 2022 zum Vorkommen des Heldbocks im Fechenheimer Wald - Fachgutachterliche Stellungnahme des Diplom-Forstwirtes Herrn Ziesling - Fachgutachterliche Stellungnahme des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn zur Nacherfassung der potenzielle Eichenbrutbäume im Rodungsbereich des Fechenheimer Waldes - Fachgutachterliche Stellungnahme von Herrn Reißmann betreffend die Stellungnahme der Sweco GmbH vom 12. Januar 2023 - Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 17. Januar 2023. Herr Reißmann bat im Rahmen der Zustimmung zur Weitergabe seiner fachgutachterlichen Stellungnahme um Übermittlung seiner E-Mail Adresse für eventuelle Rückfragen. Diese lautet: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Die Autobahn GmbH hat zur Prüfung der Weitergabe der fachgutachterlichen Stellungnahme der Sweco GmbH vom 12. Januar 2023 eine Fristverlängerung bis zum 17. März 2023 beantragt. Daher kann Ihnen diese Stellungnahme derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Sobald eine Entscheidung der Autobahn GmbH vorliegt, werden Sie unaufgefordert weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.03.2023 mit der Begründung das die Sweco GmbH sich auf " Geis…
An Regierungspräsidium Darmstadt Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Durchführung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) - Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen betreffend den Heldbock im Fechenheimer Wald [#269335]
Datum
27. März 2023 22:22
An
Regierungspräsidium Darmstadt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.03.2023 mit der Begründung das die Sweco GmbH sich auf " Geistiges Eigentum" beruft und deswegen weitergehende Unterlagen zum bereits veröffentlichten Gutachten nicht teilen möchte. Aus meiner Sicht besteht durchaus ein auch Öffentliches Interesse an diesen Dokumente die über eine reinen Wissenshunger meinerseits hinaus gehen. Dennoch bedanke ich mich für Ihre Bemühungen zu vermitteln, welches leider nicht positiv beschieden werden konnte. Vermutlich wir allerdings eben dieses Gutachter Büro auch den Folgeauftrag bekommen was die grundsätzliche Machbarkeit einer Umsiedlung von dem Heldbock nachweisen soll. Es ist sehr bedenklich wenn die Transparenz darunter leiden würde. Dieses sollte auch nicht im Interesse der Behörden sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt . Anfragenr: 269335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269335/