Herausgabe der Abiturklausuren für den Haupt- und Nachschreibtermin 2022 in den Fächern Englisch und Französisch für GK und LK

die Zentralabiturklausuren inklusive Erwartungshorizonte des Prüfungsdurchgangs 2022 für den Haupt- und Nachschreibtermin in den Fächern Englisch und Französisch für GK und LK.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Marco Geßner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
Herausgabe der Abiturklausuren für den Haupt- und Nachschreibtermin 2022 in den Fächern Englisch und Französisch für GK und LK [#251082]
Datum
10. Juni 2022 10:51
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Zentralabiturklausuren inklusive Erwartungshorizonte des Prüfungsdurchgangs 2022 für den Haupt- und Nachschreibtermin in den Fächern Englisch und Französisch für GK und LK.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner Anfragenr: 251082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251082/
Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
10. Juni 2022 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW Marco Geßner [251082] - WG Abitur E, F 2022, 13.06.2022 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragstell…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW Marco Geßner [251082] - WG Abitur E, F 2022, 13.06.2022
Datum
13. Juni 2022 08:28
Status
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Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, die Aufgaben der zentral gestellten Abiturklausuren 2022 stehen frühestens einen Monat nach der letzten Zeugnisausgabe zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung. Mit freundlichen Grüßen
Marco Geßner
AW: AW Marco Geßner [251082] - WG Abitur E, F 2022, 13.06.2022 [#251082] Sehr << Anrede >> vielen Dan…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marco Geßner
Betreff
AW: AW Marco Geßner [251082] - WG Abitur E, F 2022, 13.06.2022 [#251082]
Datum
14. Juli 2022 10:04
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte Sie meiner Anfrage (HT 2022 und NT 2022, E und F, LK und GK) Anfang August nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Marco Geßner

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Hermes, Heinz
WG AW Marco Geßner - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellte…
Von
Behörde
Betreff
WG AW Marco Geßner - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren
Datum
29. Juli 2022 09:03
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Von: IFG-Anfragen_Abituraufgaben Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2022 09:11 An: '<<E-Mail-Adresse>>' Betreff: AW Marco Geßner - Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) auf Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentralgestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse oder Ihre Postanschrift mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mitzuteilen. Auch sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag auf Informationszugang inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So muss die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Zudem handelt es sich bei der Beantwortung Ihres Antrags um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe des verfahrensbeendenden Bescheids muss verlässlich und nachweisbar sein. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer E-Mail-Nachricht an ein öffentliches Internetportal ist dieser Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheits-gesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen