Herausgabe der Daten und Ergebnisse der Überprüfung der Infraschallberechnungen durch die PTB

* Daten und Ergebnisse der Überprüfung der Infraschallberechnungen durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB)

Hintergrund:
Nach Ansicht vieler Wissenschaftler sind die Schallpegelberechnungen der BGR nicht korrekt. In der Antwort auf einen Fragenkatalog erklärt die BGR, dass die Korrektheit der Schallpegelberechnungen durch die PTB bestätigt wurden. Leider war die PTB zu keiner öffentlichen Stellungnahme bereit. Ich bitte daher um Zusendung der Datensätze, die der PTB zur Überprüfung übersandt wurden, sowie um die Zusendung der Ergebnisse dieser Überprüfung durch die PTB.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Stefan Holzheu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Daten und Erge…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
Stefan Holzheu
Betreff
Herausgabe der Daten und Ergebnisse der Überprüfung der Infraschallberechnungen durch die PTB [#214335]
Datum
5. März 2021 09:28
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Daten und Ergebnisse der Überprüfung der Infraschallberechnungen durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) Hintergrund: Nach Ansicht vieler Wissenschaftler sind die Schallpegelberechnungen der BGR nicht korrekt. In der Antwort auf einen Fragenkatalog erklärt die BGR, dass die Korrektheit der Schallpegelberechnungen durch die PTB bestätigt wurden. Leider war die PTB zu keiner öffentlichen Stellungnahme bereit. Ich bitte daher um Zusendung der Datensätze, die der PTB zur Überprüfung übersandt wurden, sowie um die Zusendung der Ergebnisse dieser Überprüfung durch die PTB.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Holzheu Anfragenr: 214335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214335/ Postanschrift Stefan Holzheu << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Holzheu
Stefan Holzheu
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Daten und Ergebnisse der Überprü…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
Stefan Holzheu
Betreff
AW: Herausgabe der Daten und Ergebnisse der Überprüfung der Infraschallberechnungen durch die PTB [#214335]
Datum
23. April 2021 09:41
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Herausgabe der Daten und Ergebnisse der Überprüfung der Infraschallberechnungen durch die PTB“ vom 05.03.2021 (#214335) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Gerade in Hinblick auf die Richtigstellung der Schalldruckpegel durch die BGR wäre es im Sinne der Transparenz von Behörden wichtig für die Öffentlichkeit zu erfahren, welche Größen überprüft wurden. Ein mir vorliegendes Schreiben des BGR-Präsidenten beantwortet die Frage nicht. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Holzheu Anfragenr: 214335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214335/
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Ihr Antrag vom 05.03.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG; mein Zeichen Z-JUR/B10481-02/2021-00…
Von
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Betreff
Ihr Antrag vom 05.03.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG; mein Zeichen Z-JUR/B10481-02/2021-0004/001
Datum
8. Juni 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Holzheu, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stefan Holzheu
AW: Ihr Antrag vom 05.03.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG; mein Zeichen Z-JUR/B10481-02/202…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
Stefan Holzheu
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 05.03.2021 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG; mein Zeichen Z-JUR/B10481-02/2021-0004/001 [#214335]
Datum
8. Juni 2021 18:47
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider beantwortet das Schreiben meine Frage nicht. Die Veröffentlichung der PTB ist auf den 16.03.2021 datiert. Meine Anfrage wurde bereits am 05.03.2021 gestellt. Meine Anfrage bezieht sich auf eine Auskunft, die ich am 12.01.2021 von der BGR Pressestelle auf einen öffentlichen Fragenkatalog erhielt (Zitat): "Im engen Austausch mit anderen Institutionen, wie der Internationalen Kernwaffenteststopp-Organisation (CTBTO) mit Sitz bei den Vereinten Nationen in Wien sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, wurde bestätigt, dass die Bestimmung des Schalldruckpegels, wie ihn die BGR publiziert, korrekt sind." Nach meinen Informationen (Auskunft PTB und andere) hat bereits eine Überprüfung am Ende des Jahres 2020 stattgefunden. Meine Anfrage bezieht sich auf diese Überprüfung Ende 2020, die offensichtlich die Pressestelle sowie den BGR-Präsidenten (pers. Schreiben) zur oben zitierten Aussage veranlasst hat. Diese Aussage war - wie jetzt bekannt ist - nicht korrekt. Es sollte aufgearbeitet werden, wie es zu dieser Aussage kam. Mit freundlichen Grüßen Stefan Holzheu Anfragenr: 214335 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214335/