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Herausgabe der internen Dienstanweisung an die Presse-Ansprechpartner die diesen untersagt die Rufnummer sder Rechtsabteilung des BMAS bekannt zugeben !

Herausgabe der internen Dienstanweisung

an die

Presse-Ansprechpartner

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Pressereferat - KS 1
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
die diesen untersagt die Rufnummer sder Rechtsabteilung des BMAS bekannt zugeben !

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herausg…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Dienstanweisung an die Presse-Ansprechpartner die diesen untersagt die Rufnummer sder Rechtsabteilung des BMAS bekannt zugeben ! [#182500]
Datum
12. März 2020 17:11
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herausgabe der internen Dienstanweisung an die Presse-Ansprechpartner Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Pressereferat - KS 1 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin die diesen untersagt die Rufnummer sder Rechtsabteilung des BMAS bekannt zugeben !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182500 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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