Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der SBK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Kaufmännischen Krankenkasse – SBK vom GKV-Spitzenverband oder anderer Verbände / Organisationen zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie

- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten

Wie die Antwort einer solchen IFG Anfrage aussehen sollte können Sie anhand der Vorbildhaften Antwort der AOK Westfalen Lippe einsehen:
https://fragdenstaat.de/a/21169

Antworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2017
  • Frist
    1. September 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#24160]
Datum
31. Juli 2017 16:15
An
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der SBK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Kaufmännischen Krankenkasse – SBK vom GKV-Spitzenverband oder anderer Verbände / Organisationen zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Wie die Antwort einer solchen IFG Anfrage aussehen sollte können Sie anhand der Vorbildhaften Antwort der AOK Westfalen Lippe einsehen: https://fragdenstaat.de/a/21169 Antworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Sollte ich nach Eingang Ihrer Auskünfte weitere ergänzende Auskünfte benötigen, würde ich diese ebenfalls erfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
 Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen und geben Ihnen so schnell wie mö…
Von
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#24160]
Datum
31. Juli 2017 16:15
Status
Warte auf Antwort
 Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen und geben Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine automatische Nachricht handelt. Sie dient zur Bestätigung, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist. Freundliche Grüße

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Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang zu den internen Weisungen und Unterlagen zum Them…
Von
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen bei Gutachten zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)
Datum
13. Oktober 2017 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Informationszugang zu den internen Weisungen und Unterlagen zum Thema Kostenübernahme von Cannabis-Produkten bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, den Sie am 31.07.2017 per E-Mail über den Webservice https://fragdenstaat.de<https://fragdenstaat.de/> gestellt haben, wird hiermit stattgegeben. Beigefügt erhalten Sie die bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse vorhandenen Unterlagen zum Thema Kostenübernahme von Cannabis-Produkten. Es handelt sich um die Arbeitsanleitung sowie die Begutachtungsanleitung des GKV-SV und MDS incl. der relevanten Arzt- und MDK-Anfragen, die auch bei der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse eingesetzt werden. Wie Sie zu der Aussage kommen, dass es separate Schulungen zu dem Thema gegeben haben soll, ist nicht nachvollziehbar. Weitere Unterlagen oder Dokumente zu diesem Thema gibt es nicht. Für diese Auskunft werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (vgl. § 10 IFG). Freundliche Grüße