Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

Durch Kontakt mit diversen (Fach)Abteilungen der im GKV angeschlossen Kassen zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern auf interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen.

Bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom des GKV Spitzenverband, die zur Klärung der Bescheide bei der Verordnung nach § 31 Abs.6 SGB V der jeweiligen Fachabteilungen der im GKV vertetenen Kassen, seitens des GKV zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen?

Falls Ja:

Bitte ich um Zusendung sämtlicher (auch internen) Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen der jeweiligen Kassen zur beachten bzw. zur Verfügung gestellt worden sind.

Dies sind Insbesondere:

- Leitfäden (auch interne)
- Arbeitshinweise (auch interne)
- Weisungen (auch interne)
- Information vom GKV an die angeschlossenen Kassen zum Thema

Sowie:
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2017
  • Frist
    16. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch Kontakt mi…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21060]
Datum
13. April 2017 16:54
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch Kontakt mit diversen (Fach)Abteilungen der im GKV angeschlossen Kassen zum Thema Verordnungen nach § 31 Abs. 6 SGB V (Verordnung von Cannabisarzneimittel/Blüten/Extrakte), wurde ich mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern auf interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten verwiesen. Bitte beantworten Sie mir folgende Frage: Gibt es Leitfäden / Informationen / (interne) Anweisungen zum Thema vom des GKV Spitzenverband, die zur Klärung der Bescheide bei der Verordnung nach § 31 Abs.6 SGB V der jeweiligen Fachabteilungen der im GKV vertetenen Kassen, seitens des GKV zur Verfügung gestellt werden, bzw. beachtet werden sollen? Falls Ja: Bitte ich um Zusendung sämtlicher (auch internen) Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen der jeweiligen Kassen zur beachten bzw. zur Verfügung gestellt worden sind. Dies sind Insbesondere: - Leitfäden (auch interne) - Arbeitshinweise (auch interne) - Weisungen (auch interne) - Information vom GKV an die angeschlossenen Kassen zum Thema Sowie: - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für die Krankenkassen, Ärzte oder Patienten Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
GKV-Spitzenverband
Sehr geehrtAntragsteller/in der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21060]
Datum
4. Mai 2017 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V. Als solcher ist er die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er etwa bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV. Dem GKV-Spitzenverband steht im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Krankenkassen in Fragen der individuellen Leistungsentscheidung zu. Dies umfasst auch die von ihnen thematisierten Entscheidungen im Rahmen des § 31 Abs. 6 SGB V. Insofern existieren keine Leitfäden oder internen Anweisungen des GKV-Spitzenverbands zu diesem Thema. Der GKV-Spitzenverband hat jedoch den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen mit der Erarbeitung einer Anleitung für die Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Absatz 6 SGB V beauftragt (§ 282 SGB V). Sobald diese erarbeitet und verabschiedet ist, wird sie wie andere Begutachtungsanleitungen auf der Website des MDS (https://www.mds-ev.de/richtlinienpublik…) veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meinen nun vorliegenden Informationen muss es weitere Besprechungprotokolle z…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21060]
Datum
22. Mai 2017 14:19
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meinen nun vorliegenden Informationen muss es weitere Besprechungprotokolle zum Thema geben. Da bereits heute Verwaltungsakte basierend auf diesen Informationen gefällt werden, bitte ich sie mit Frist von 3 Werktagen die Anfrage nochmal nachzubesseren. Ansonsten sehe ich mich gezwungen eine Eingabe bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzuleiten. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
GKV-Spitzenverband
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits dargelegt gibt es keine "Leitfäden&…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21060]
Datum
23. Mai 2017 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie bereits dargelegt gibt es keine "Leitfäden" oder "interne Anweisungen" des GKV-Spitzenverbandes zur Gewährung von Leistungen nach § 31 Abs. 6 SGB V. Dafür gibt es für den GKV-Spitzenverband keine rechtlichen Grundlagen. Deswegen gibt es auch tatsächlich keine entsprechenden Unterlagen. Gerne können Sie uns aber die Ihnen vorliegenden und offenbar abweichenden Informationen zukommen lassen. Erst dann können wir diese bewerten und dazu Stellung nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Es müssen Ihrerseits andere Informationen Kassen zur Verfügung gestellt worden sei…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21060]
Datum
18. Juni 2017 10:07
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Es müssen Ihrerseits andere Informationen Kassen zur Verfügung gestellt worden sein. Auch existieren Besprchungsprotokolle in Ihrem Hause zum Thema. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage beim GKV Spitzenverband „Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)“ [#21060]
Datum
30. Juni 2017 09:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/21060 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde Informationen zurück hält und sich stetig weigert Informationen die als Grundlage zu Entscheidungen von Verwaltungsakten maßgeblich Dienen nicht auf Anfrage öffentlich macht sowie die Bearbeitung meiner IFG Anfrage meiner Ansicht nach mit Vorsatz erschwert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim GKV-Spitzenverband # …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim GKV-Spitzenverband # 15-721/003 II#0255
Datum
10. Juli 2017 10:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
119,1 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-721/003 II#0255 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. September 2017 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
629,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

GKV-Spitzenverband
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen die Begutachtungsanleitung "Sozialmedizinische Be…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
WG: Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme etc. nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21060]
Datum
2. Oktober 2017 15:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen die Begutachtungsanleitung "Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V" zu Ihrer Kenntnisnahme. Hierüber haben wir der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit gleicher Post Mitteilung gemacht, so dass wir davon ausgehen, dass sich damit Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informmationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim GKV-Spitzenverband #…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informmationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim GKV-Spitzenverband # 15-721/003 II#0255
Datum
18. Oktober 2017 14:35
Status
geschwärzt
825,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen