Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

urch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der HKK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Kaufmännischen Krankenkasse – HKK vom GKV-Spitzenverband oder anderer Verbände / Organisationen zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie

- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten

Wie die Antwort einer solchen IFG Anfrage aussehen sollte können Sie anhand der Vorbildhaften Antwort der AOK Westfalen Lippe einsehen:
https://fragdenstaat.de/a/21169

Antworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: urch Kontakt mit…
An Handelskrankenkasse (HKK) Details
Von
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Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#23757]
Datum
2. Juli 2017 10:03
An
Handelskrankenkasse (HKK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
urch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der HKK auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Kaufmännischen Krankenkasse – HKK vom GKV-Spitzenverband oder anderer Verbände / Organisationen zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten Wie die Antwort einer solchen IFG Anfrage aussehen sollte können Sie anhand der Vorbildhaften Antwort der AOK Westfalen Lippe einsehen: https://fragdenstaat.de/a/21169 Antworten Inkl. Anlagen sind mit Hinweis auf § 8 EGovG bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ihre E-Mail an die hkk Krankenkasse Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir bemühen uns, Ihr Anliegen so schnell wie mö…
Von
Handelskrankenkasse (HKK)
Betreff
Ihre E-Mail an die hkk Krankenkasse
Datum
2. Juli 2017 10:03
Status
Warte auf Antwort
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