Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)

Anfrage an: actimonda BKK

Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis)


Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der Actimonda auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema.

Ich fordere Sie auf mir:

Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden.

Dies sind Insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialien für Mitarbeiter
- Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Actimonda vom GKV-Spitzenverband oder anderer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden.

Sowie
- Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt
- weitere Formulare
- Informationsmaterialien für Patienten
- andere Dokumente zum Thema

Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat.
Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2017
  • Frist
    27. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herausgabe der i…
An actimonda BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) [#21604]
Datum
24. Mai 2017 11:05
An
actimonda BKK
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herausgabe der internen Weisungen / Arbeitsanweisungen zur Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V (Cannabis) Durch Kontakt mit einer Fachabteilung wurde mehrmals bei Nachfragen von Mitarbeitern der Actimonda auf strikte interne Arbeitsanweisungen / Leitfäden zum Thema Kostenübernahme von Cannabis Produkten nach §31 Abs. 6 SGB V verwiesen. Auch gäbe es Schulungen zum Thema. Ich fordere Sie auf mir: Sämtliche internen Dokumente die zur Prüfung der Kostenübernahme bei Anträgen nach § 31 Abs 6 SGB V (Cannabis Arzneimittel) von den Mitarbeitern der Fachabteilungen oder im Kundenkontakt zum Thema zu beachten sind, zu zusenden. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter - Andere Dokumente die Mitarbeiter zur Kostenübernahme zu beachten haben z.B. auch solche Dokumente zum Thema die der Actimonda vom GKV-Spitzenverband oder anderer Dachverbände zur Verfügung gestellt wurden. Sowie - Fragebögen an Patienten zur Vorlage beim Arzt - weitere Formulare - Informationsmaterialien für Patienten - andere Dokumente zum Thema Bitte nutzen Sie für Ihre Antworten das Portal Frag den Staat. Anlagen sind bevorzugt als PDF im Email Anhang zu versenden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
actimonda BKK
Ihre Nachricht an die actimonda krankenkasse Liebe Leserin, lieber Leser, herzlichen Dank für Ihre Nachricht an d…
Von
actimonda BKK
Betreff
Ihre Nachricht an die actimonda krankenkasse
Datum
24. Mai 2017 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
6,0 KB
Liebe Leserin, lieber Leser, herzlichen Dank für Ihre Nachricht an die actimonda krankenkasse. Um Ihre Wünsche kümmern wir uns gewissenhaft und zügig. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen. Ihre Anliegen sind herzlich willkommen. Zusätzlich bieten wir Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten: Tel. 0241 900 66-0 Fax. 0241 900 66-9100 Web www.actimonda.de<http://www.actimonda.de> FB facebook.com/actimonda Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Alles Gute wünscht Ihnen Ihre actimonda krankenkasse
actimonda BKK
Ihre Anfrage vom 24.05.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir richten uns derzeit na…
Von
actimonda BKK
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.05.2017
Datum
31. Mai 2017 15:44
Status
image001.jpg
793 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir richten uns derzeit nach den MDK-Empfehlungen. Intern wird wie folgt vorgegangen: Bei einer Erstverordnungen erfolgt immer eine Begutachtung durch den MDK. Erfolgt die Erstverordnung im Rahmen der SAPV, so wird ohne eine MDK-Begutachtung entschieden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2017 [#21604] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und den inte…
An actimonda BKK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2017 [#21604]
Datum
2. Juni 2017 11:58
An
actimonda BKK
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort und den interessanten Ausführungen. Leider befriedigt die Antwort nicht meine Anfrage. Diese richtete sich gezielt auf Arbeitsanweisungen und andere Dokumente in Ihren Haus, die bei der Bescheidung hinzugezogen werden. Ich bitte die Angeforderten Dokumente Fristgerecht an dieser Stelle nachzureichen, andernfalls müsste ich nach Fristablauf eine Eingabe bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen. Wie eine vorbildliche Antwort, wie ich Sie mir vorstelle, aussieht können Sie anhand selbiger Anfrage bei der AOK Westfallen-Lippe in der Antwort der AOK auf dem Portal Frag den Staat zu Ihrer Orientierung einsehen: https://fragdenstaat.de/a/21169 ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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actimonda BKK
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2017 [#21604] Sehr geehrtAntragsteller/in eine Arbeitsanweisung zu diesem Thema existi…
Von
actimonda BKK
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2017 [#21604]
Datum
2. Juni 2017 12:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Arbeitsanweisung zu diesem Thema existiert bei uns im Hause nicht. Der Arbeitsablauf wurde im Rahmen einer Teamrunde besprochen. Als Unterstützung dient uns eine Ausführung des MDK sowie eine FAQ-Liste der ABDA. die ich Ihnen anbei gerne zur Verfügung stelle. Mit freundlichen Grüßen